Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Das Vorhaben wurde zusammen mit dem Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 3148/4 der Gemarkung Neubrunn im Genehmigungsfreistellungsverfahren bereits im Herbst 2020 behandelt. Die sich nunmehr im Bauverlauf ergebenden Änderungen haben zum vorliegenden Bauantrag geführt. Der Bauantrag weist nunmehr die Errichtung einer Doppelgarage und eines Stellplatzes aus. Durch die Änderungen ergibt sich eine höhere GRZ. Es erfolgt statt der ursprünglichen Planung der Errichtung einer Garage nebst Stellplatz zum Grundstück Fl. Nr. 15927/4 nunmehr die Errichtung einer Doppelgarage. Statt des senkrecht zur Straße errichteten Stellplatzes an der Grenze zum Grundstück Fl. Nr. 3148/3 erfolgt nunmehr die Stellplatzerrichtung parallel zur Straße.

 

Hinsichtlich der Planunterlagen wird angemerkt, dass die Nachbarunterschriften fehlen und kein Antrag auf Einholung durch die Gemeinde gestellt wurde. Zudem fehlen der amtliche Lageplan und die Baustatistik. Aufgrund der anstehenden Sommerpause wird das Vorhaben trotz fehlender Unterlagen vorgelegt.

 

 


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt