GR Wolfgang Stieber fragt, ob die Entscheidung für den Michaelismarkt schon gefallen ist. Die Vorgaben gemäß den 13. Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Auflagen für Märkte lassen eigentlich einen Marktbetrieb in der Hauptstraße nicht zu. Es kann nicht gewährleistet werden, wieviel Personen sich auf den Markt befinden, es können keine Aus- bzw. Eingänge geschaffen werden.

Der Vorsitzende fragt letztendlich nochmal bei den Vereinen nach, eine Entscheidung wird dann in einer Marktausschuss-Sitzung getroffen, die zeitnah sein soll. Dabei soll auch das Thema Winterzauber aufgegriffen werden.