Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Zur Erhärtung des bestehenden Sirenennetzes ist auch in Anbetracht der jüngsten Starkregen- und Hochwasserereignisse seitens des Bundes an die Auflegung einer Förderung für Sirenen gedacht. Die ersten technischen Fördermodalitäten und Förderhöhen sind bereits öffentlich gemacht.

 

Auch das Sirenennetz beim Markt Neubrunn ist nicht mehr flächendeckend für die Ortschaften Neubrunn und Böttigheim gegeben. Angesichts des Umstandes, dass sowohl die Ertüchtigung bestehender Anlagen als auch die Neuerrichtung von Anlagen, sofern die technischen Rahmenbedingungen erfüllt werden, gefördert werden, sollte daran gedacht werden, eine Planung für Standorte, welche zu einer flächendeckenden Alarmierung führt, zu erarbeiten. Die Feuerwehr stellt zwar vermehrt auf den sog. stillen Alarm über Funkmelder um, so dass hier in absehbarer Zeit für Feuerwehreinsätze kein Sirenenalarm mehr ausgelöst werden muss, für die Alarmierung der Bevölkerung z.B. bei Starkregen oder sonstigen Ereignissen im Katastrophenfall ist dieser Alarmierungsweg ungeeignet.

 

Ausgereicht werden soll die Förderung als Festbetragsförderung. Als Ende des Förderprogramms ist der 31.12.2022 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Sirenenanlage dann betriebsbereit sein.

 

Über den genauen Weg der Förderbeantragung liegen derzeit 26.07.2021 noch keine

Angaben vor.


Beschluss:

 

Die Entscheidung bezüglich der bereits bestehenden Sirenenstandorte wird abgewartet.

 

Es wird ein Angebot bei der Leicht Funktechnik GmbH für die Erstellung eines Sirenennetzkonzeptes eingeholt.