Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 26. Juli 2021 wurde der Markt Neubrunn über die ihn betreffenden noch zu klärenden Punkte aus dem Sicherheitsaudit informiert.

 

1. Beleuchtung Geh- und Radweg

Der Geh- und Radweg befindet sich innerorts und ist zu beleuchten. In das

Beleuchtungskonzept sollte auch die Querungshilfe integriert werden. Beleuchtungsmaste

sollte die Nutzbreite des Radweges nicht unnötig einengen.

 

Am 29.04.2021 teilten wir mit, dass der Markt Neubrunn auf dem neuen Teilstück keine Straßenbeleuchtung zu errichten geplant hat. Die Auswertung des Sicherheitsaudits bemängelt dies und weist darauf hin, dass innerorts Geh- und Radwege zu beleuchten sind. Es wird um Kenntnisnahme und Stellungnahme gebeten.

 

Der Geh- und Radweg befindet sich innerorts, was seitens des Marktes Neubrunn nicht bestritten wird. Die Beleuchtung in diesem Bereich endet derzeit in der Ringstraße Höhe Anwesen 74 A, im Tiefen Weg Höhe Anwesen Hausnummer 10 und in der weiterführenden Ringstraße in Höhe des Anwesens Tiefenweg. Eine weitergehende Beleuchtung ist in diesem Bereich nicht gegeben. Grundsätzlich ist es richtig, dass innerörtliche Geh- und Radwege zu beleuchten sind. Die Errichtung einer Entsprechenden Beleuchtung führt in diesem Bereich aber dazu, dass eine Teilfertigstellung der Anlage im Bereich der Straßenbeleuchtung erfolgt und die Anwohner, welche Grundstücksflächen für den Geh- und Radweg abgeben durch den erfolgenden Teilausbau im Rahmen der Kostenspaltung zum Erschließungsbeitrag herangezogen werden. Entweder müssten hier die Kosten der Erschließung auf den Kaufpreis aufgerechnet werden oder entschieden werden, den Beitrag aufgrund der gegebenen Situation bewusst nicht zu erheben.

 

 

2. Beschilderung Wanderwege im Bereich Querungsstelle

Mit der Überquerungshilfe wird die Geh- und Radwegbeziehung zwischen Ortszentrum und

Zeltplatz wesentlich verbessert. Der landwirtschaftliche Weg zum Zeltplatz wird jedoch in

Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Weg (Flur-Nr. 4376) als Wanderweg genutzt und ist

so auch bereits beschildert (Panoramaweg Neubrunn und Eulenberg-Waldrunde). Diese

fußläufige Querungserfordernis sollte ebenfalls in die Planung aufgenommen und verbessert

werden.

 

Der Sicherheitsauditor weist auf die Einbindung der Wanderwege (Panoramaweg Neubrunn und Eulenberg-Waldrunde) in die neue Querungsstelle hin. Um dies umsetzen zu können, müsste entweder der neue Geh- und Radweg, auf südlicher Seite, an den landwirtschaftlichen Weg verlängert werden oder eine Änderung der Beschilderung mit Führung über Ringstraße-Pfändleinsweg angedacht werden. Es wird um Prüfung der Umsetzung und um Kenntnisnahme und kurze Stellungnahme gebeten.

 

Eine Verlängerung des Geh- und Radweges bis zum Feldweg würde Mehrkosten und weiteren Grunderwerb bedeuten. Eine Umschilderung der Wanderrouten über die Ringstraße – Pfädleinsweg erscheint hier die pragmatischere Lösung zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

 

 

3. Parkbucht nähe Tennisplatzzufahrt

Hier befindet sich außerhalb des Straßenraumes eine teilweise befestigte Fläche. Vermutlich

wird sie als Parkplatz genutzt. Es besteht die Gefahr, dass Steine der Schotterbefestigung

auf die Fahrbahn geraten und Motorradfahrer in Verbindung mit der dortigen Kurve stürzen.

Zudem ist die Ausfahrsicht nicht gegeben. Die Fläche ist rückzubauen.

 

Auf Grund der eingeschränkten Anfahrsicht und der o.g. Gefahr wird die Parkfläche zurückgebaut.

 

Die „Parkfläche“ ist seinerzeit durch Holzlagerung und Abfuhr entstanden und nie als Parkfläche ausgewiesen worden. Ein Rückbau ist nur konsequent und dient der Gefahrenminimierung.

 

 

4. Bildstock Bau-km 1+250 (Fl.-Nr. 5189 Markt Neubrunn)

Hier ist ein massiver Bildstock zu nah an der Fahrbahn. Der Bildstock sollte versetzt werden.

 

Im Randbereich der WÜ 11 befindet sich auf der Grundstücksfläche des Markt Neubrunns ein Bildstock, der als Anprallhindernis zu bewerten ist. Der Sicherheitsauditor bewertet dies als Kerndefizit und empfiehlt daher den Bildstock zu versetzen. Ist dies nicht möglich, müsse der Bildstock mit einer ca. 100m langen Schutzeinrichtung versehen werden.

Wir bitten um Prüfung, ob eine Umsetzung des Bildstockes in Betracht gezogen werden kann und um kurze Rückmeldung.

 

Der Bildstock wird in der Denkmalliste unter der laufenden Nr. D-6-79-164-24 geführt. Ein Versetzen des Bildstockes bedarf der Zustimmung des Denkmalamtes und die Ausweisung eines neuen Standortes. Das Denkmalamt wurde angefragt, wie die dortige Einschätzung hinsichtlich einer Umsetzung des Bildstockes ist. Eine adäquate gemeindliche Fläche für die Umsetzung wurde noch nicht mitgeteilt.

 

Eine Schutzeinrichtung würde die Gefahr des Anprallhindernisses Bildstock bannen, diesen aber auch von einem Zugang straßenseits abschneiden.

 

Das Landesamt für Denkmalpflege hat mit Mail vom 03.08.2021 mitgeteilt, dass ein Versetzen des Bildstockes in die unmittelbare Nähe des derzeitigen Standorts möglich ist. Die Nähe zum derzeitigen Standort sollte gewahrt werden.

 

 

Das staatliche Bauamt hat im Zusammenhang des Ausbaus der WÜ 11 zw. Landesgrenze und Neubrunn den Vortrag aus der Mail vom 26. Juli 2021 ergänzt und eine Planzeichnung der möglichen Führung des Wanderweges übermittelt. Diese ist nachfolgend dargestellt:

 

 

Weiterhin wurden in Gesprächen mit weiteren Beteiligten folgende Punkte aufgeworfen:

 

1.         Es wird angeregt die Feldwegzufahrt zwischen den Grundstücken Fl. Nr.- 4408 und 4424 (Ortsausgang links – siehe Bild), die beide von einem Landwirt bewirtschaftet werden, zurückzubauen. Die Zufahrt würde wohl nur noch sehr selten genutzt werden.

Aus planerischer Sicht wäre dies möglich und aus Sicht der Verkehrssicherheit sicher auch Vorteile bringen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist dies nicht zwingend erforderlich. 

Eigentümer der Feldwegzufahrt ist der Markt Neubrunn, daher wird dieser um Mitteilung seiner Meinung zur Thematik gebeten.

 

 

Grundsätzlich wäre es möglich die Einfahrt zurückzubauen und damit den Feldweg von einer Zufahrt von der WÜ 11 abzuhängen. Hierbei müsste aber gewährleistet werden, dass das Grundstück Fl. Nr. 4424 weiterhin vom Eigentümer erreicht werden kann. Alleine der Umstand, dass die beiden Flächen von ein und demselben Landwirt bewirtschaftet werden, ist bei der Beurteilung nicht allein ausschlaggebend. Die Fläche wäre grundsätzlich über eine weitere Zufahrt im weiteren Verlauf der WÜ 11 erreichbar, somit würde der Rückbau der Einfahrt die Erreichbarkeit des Grundstücks wohl nicht unangemessen beeinträchtigen.

 

2.         Es wurde weiterhin bei einem Ortstermin angeregt, dass im Bereich des Bildstockes bzw. am Grundstück Fl.-Nr. 5190 auch eine Zufahrt angedeutet/ausgefahren ist, die auf Grund seltener Nutzung zurückgebaut werden könnte.

Die Zufahrt dient weder der Anbindung an einen bestehenden Feldweg, noch wird diese zur Bewirtschaftung der Felder genutzt.

Der Rückbau wird vom StBa in die Planung mit aufgenommen.

Die „Zufahrt“ befindet sich auch hier auf einem Grundstück vom Markt Neubrunn (Fl.-Nr. 5189), daher wird auch hierzu die Haltung des Marktes Neubrunn abgefragt.

 

Auf dem Grundstück, welches sich entlang der WÜ 11 zieht, steht der Bildstock, welcher bereits unter Punkt 4 der Mail vom 26. Juli 2021 erörtert wurde. Die Zufahrt mag für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen nicht benötigt werden, soweit der Bildstock aber verbleibt ggfs. für dessen Erreichbarkeit.


Beschluss:

 

-       Die Bayernwerk Netz GmbH wird beauftragt ein Beleuchtungskonzept für den Abschnitt vorzulegen.

-       Die Routenführung der Wanderwege wird wie vorgeschlagen geändert.

-       Die Parkbucht nahe der Zufahrt zu den Tennisplätzen wird zurückgebaut.

-       Der Bildstock verbleibt am aktuellen Standort.

-       Die Feldwegzufahrt zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 4408 und 4424 wird aufgegeben.

-       Die Feldwegzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 5189 bleibt bestehen.