Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In einem Schreiben vom 29.07.2021 wird seitens eines Anwohners neben einigen Fragen und Anmerkungen zur Thematik wird gegenüber dem Gemeinderat gefordert, dass dieser dem Projekt des neuen Baugebietes Kirchenberg erst erschließungstechnisch zustimmt, wenn die Kanalisation in der Wenkheimer Straße fähig ist, das anfallende Wasser vom neuen Baugebiet ohne Beeinträchtigung Anderer abzuleiten.

 

Der Anwohner sieht das Baugebiet gemäß anhängendem Schreiben als ursächlich für die Probleme in der Sonnenstraße beim letzten Starkregenereignis an. Hierzu wird angemerkt, dass die Bauplätze alle, gemäß Bebauungsplan verpflichtet sind, eine Rückhaltezisterne einzubauen. Dies geschieht auch bei den jeweiligen Bauvorhaben. Angesichts des Umstandes, dass bisher nur vier Anwesen mehr oder minder fertig errichtet sind und kaum Dachwasser bzw. Schmutzwasser aufgrund einer Bebauung anfällt, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Bebauung im Neubaugebiet derzeit der Auslöser war. Die Wassermengen, welche sich oberhalb des Baugebietes Kirchenberg ergeben, werden durch einen neu angelegten Graben unabhängig der Kanalisation abgeleitet. Die Straßenflächen des relativ steilen Mohnblumenweges führen bis auf die Wassermengen, welche durch die Straßeneinläufe wirklich aufgenommen wurden, in die unterhalb liegende Wiesenfläche.

 

Die weiteren Punkte des Schreibens wurden durch die Verwaltung dem Anwohner bereits beantwortet bzw. erläutert. Dies wird durch den Vorsitzenden in der Sitzung entsprechend berichtet werden.

 

Inwieweit der Gemeinderat seinen Beschluss zur Erschließung des weiteren Neubaugebietes (Erweiterung Kirchenberg), für welchen bereits der Erschließungsvertrag beschlossen und dem Vertragspartner diese Entscheidung übermittelt wurde, zurücknimmt und das Projekt gemäß der vorliegenden Forderung zurückstellen möchte, bleibt der Entscheidung des Gremiums überantwortet.


Beschluss:

 

Die bereits gefassten Beschlüsse bzgl. der Erschließung der Erweiterung des Baugebiets Kirchenberg bleiben bestehen.