Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.07.2021 wurde ein Antrag auf Prüfung für die Einrichtung einer Bushaltestelle beim VIVA Neubrunn an den Markt Neubrunn gestellt. Es wurde zu diesem Antrag die APG gehört. Seitens der APG wurde mitgeteilt, dass von Seiten der APG und dem beauftragten Busunternehmen keine Einwände gegen die Einrichtung einer Bushaltestelle an dieser Stelle vorgebracht werden. Es wird aber seitens des beauftragten Busunternehmens darauf hingewiesen, dass nur bei Fahrten, die nicht über Holzkirchhausen fahren, diese Bushaltestelle bedient werden kann. Dies ist nur bei den wenigsten Fahrten der Fall. Eine Andienung der Haltstelle bei Fahrten, die von Holzkirchhausen über Neubrunn nach Böttigheim gehen, ist aufgrund des Umlaufverfahrens eine Andienung nicht möglich.

 

Aufgrund dieses Umstandes, wurde die untere Straßenverkehrsbehörde für die Kreisstraße noch nicht zur Errichtung einer Haltstelle angefragt.

 

Wenn eine Umsetzung einer Haltestelle trotz der wenigen Fahrten, an welchen diese angedient werden kann, angedacht wird, würde die untere Verkehrsbehörde und die Polizei in die Abwägung einbezogen. Auch Überlegungen bezüglich möglicher notwendiger Baumaßnahmen wurden bisher zurückgestellt.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle beim VIVA wird stattgegeben.