Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn wird zur Bebauungsplanaufstellung des Marktes Helmstadt im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Messingheilfeld“ des Marktes Helmstadt beteiligt. Das entsprechende Mitteilungsschreiben ging am 23.08.2021 beim Markt Neubrunn ein. Der Markt Helmstadt weist im Anschluss an die Bebauung im Bereich der Schule eine Wohnbaufläche aus. Ausgewiesen werden sollen ca. 47 Wohneinheiten. Gemäß der Begründung zum B-Plan ist entsprechende Nachfrage gegeben und die Ausweisung der Wohnbauflächen am nordöstlichen Ortsrand wird diese weitgehend bedienen.

 

Die genauen Planungen sind auf der Homepage des Marktes Helmstadt unter dem nachfolgenden Link ersichtlich. http://www.helmstadt-ufr.de/bauleitplanung-messingheilfeld

 

Eine im Verfahren relevante Beeinträchtigung für den Markt Neubrunn ist nicht gegeben. Es wird daher angeregt, keine Anregungen oder Bedenken vorzutragen.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.