Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

19.14 Uhr GR Stieber kommt zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Zum Bauvorhaben, welches am 21.04.2021 behandelt wurde, werden nunmehr noch Befreiungsanträge notwendig. Bei der technischen Prüfung wurde festgestellt, dass eine Überschreitung des Kniestocks um 26 cm gegeben ist. Zulässig sind nach dem gültigen Bebauungsplan 25 cm.

 

Begründet wird die Überschreitung gemäß vorgelegtem Antrag auf Befreiung mit dem Umstand, dass sich das geplante Wohngebäude an den Trauf- und Firsthöhen der umliegenden Häuser orientiert und aufgrund der Hanglage und Topographie des Grundstücks die vorgeschriebene Kniestockhöhe nicht eingehalten werden kann.

 

Trotz Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks liegt die Traufe des Gebäudes rund 30 – 40 cm unter der Traufe des direkten Nachbars.

 

Das Dachgeschoss wird durch den erhöhten Kniestock nicht zum Vollgeschoss. Durch den Umstand, dass sich das Gebäude optisch in die bestehende Bebauung einfügt, spricht aus städtebaulicher Betrachtung nichts gegen eine Zustimmung zur beantragten Befreiung.


Beschluss:

 

Dem Befreiungsantrag auf Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe um 26 cm wird stattgegeben.