Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 28.07.2021 hat sich der Gemeinderat mit der Thematik Innenentwicklung befasst. Es wurde seinerzeit nach reger Diskussion entschieden, im Rahmen der Innenentwicklung beide Ortsteile in Gänze der Bebauung zu melden. Seinerzeit wurde dem Gremium eine Abgrenzung der Verwaltung hinsichtlich der Altorte vorgeschlagen, wie sie im Flächennutzungsplan als Sanierungsflächen enthalten sind. Diese Abgrenzungsgrundlage wurde in Straßenzügen eingegrenzt.

 

Neubrunn: Grabenweg, Ringstraße, Herdbrübel, Hauptstraße, Schlossstraße, Weg zum Südtor, Hagweg, Triebsweg, Hauptstraße, Grabenweg

 

Böttigheim: Wertheimer Ring, Stefansgraben, (Friedhof entlang), Limbachsgraben, Frankenlandstraße, Wertheimer Ring

 

Die Beschlussfassung des Gremiums zur Meldung beider Ortsteile in ihrer derzeitigen Bebauung wurde an das Landratsamt als Förderstelle weitergegeben. Dortigerseits wurde mitgeteilt, dass dieser Umgriff zu weit gefasst ist. Der Markt Neubrunn wird gebeten, eine entsprechende Abgrenzung der Altortbereiche vorzunehmen.

 

Betrachtet man sich die Karten der Bebauung in Neubrunn und Böttigheim von 1930 bzw. 1939, müssten die Abgrenzungen der Verwaltung, welche als Grundvorgabe gedacht waren, wie in der Sitzung angemerkt, in einzelnen Bereichen erweitert werden. Jenseits der Ringstraße standen im Jahr 1939 bereits vereinzelte Gebäude auch jenseits des Herdbrübels in der Verlängerung der Hauptstraße bzw. am heutigen Mühlweg / Grombühl gab es bereits einzelne Gebäude.

 

In Böttigheim kann die Abgrenzung der Verwaltung, betrachtet man die Bebauung im Jahr 1939, noch geändert werden. Hier war die Abgrenzung im Bereich Stefansgraben etwas großzügiger gehalten, dafür wurden einzelne Gebäude jenseits des Wertheimer Rings nicht miterfasst.

 

Es wird zur Verdeutlichung der Sitzung durch den Vorsitzenden eine mögliche Abgrenzung auf Basis der Katasterdaten vorgestellt, welche selbstverständlich noch abänderbar ist. Wobei darauf zu achten ist, den Umgriff so zu wählen, dass dem Begriff des Altortes Rechnung getragen wird.

 

Die Abgrenzung wird wie folgt vorgeschlagen:

 

In Böttigheim: Wertheimer Ring bis Brennofen, Stefansgraben, Limbachsgraben, Frankenlandstraße.

 

In Neubrunn: Ringstraße, Herdbrübel, Hagweg, Triebsweg, Grabenweg, Pfarrer-Gehrsitz-Straße, dazu Mühlweg und Grombühl bzw. Tiefenweg sowie Hauptstraße ab Kreuzung Tiefenweg bis Wenkheimer Straße 2.


Beschluss:

 

Der Altortbereich in Neubrunn und Böttigheim soll, wie dargelegt, ähnlich der Bebauung von 1939, abgegrenzt werden.