Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2021 wurde seitens des 2. Bürgermeisters Peter Klingler beantragt, die Hundesteuer zu erhöhen.

 

Seitens des Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung dies prüfen wird und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorlegt.

 

Anhand eines Abgleiches der umliegenden Kommunen ist festzustellen, dass der Markt Neubrunn bereits bei den Kommunen mit den höheren Steuerfestsetzungen dabei ist. Auf die Anlage wird verwiesen.

 

Es ist lediglich im Vergleich mit den bayerischen Nachbarkommunen noch die Gemeinde Waldbrunn, welche beim 1. Hund eine höhere Steuer erhebt.

 

Betrachtet man die „Grenzlage“ von Neubrunn und Böttigheim und bezieht die badischen Kommunen Wertheim und Werbach mit ein, zeigt sich, dass hier die Hundesteuer deutlich höher angesetzt ist.

 

Werbach:

für jeden Hund
für den zweiten und jeden weiteren Hund
Kampfhund
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund
Zwingersteuer

72,00 Euro
132,00 Euro
660,00 Euro
1.320,00 Euro
72,00 Euro

 

 

Wertheim:

für jeden Hund                                                                                         81,00 Euro

für den zweiten und jeden weiteren Hund                                             162,00 Euro

Kampfhund                                                                                            504,00 Euro

für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund                                1.008,00 Euro

 

Der Gemeinderat spricht sich größtenteils gegen eine Erhöhung der Hundesteuer aus.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Erhöhung der Hundesteuer wird stattgegeben.