Sitzung: 06.10.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2021 wurde seitens des 2. Bürgermeisters Peter Klingler beantragt, die Hundesteuer zu erhöhen.
Seitens des Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung dies prüfen wird und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorlegt.
Anhand eines Abgleiches der umliegenden Kommunen ist festzustellen, dass der Markt Neubrunn bereits bei den Kommunen mit den höheren Steuerfestsetzungen dabei ist. Auf die Anlage wird verwiesen.
Es ist lediglich im Vergleich mit den bayerischen Nachbarkommunen noch die Gemeinde Waldbrunn, welche beim 1. Hund eine höhere Steuer erhebt.
Betrachtet man die „Grenzlage“ von Neubrunn und Böttigheim und bezieht die badischen Kommunen Wertheim und Werbach mit ein, zeigt sich, dass hier die Hundesteuer deutlich höher angesetzt ist.
Werbach:
für jeden Hund |
72,00
Euro |
Wertheim:
für jeden Hund 81,00 Euro
für den zweiten und jeden weiteren Hund 162,00 Euro
Kampfhund 504,00 Euro
für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.008,00 Euro
Der Gemeinderat spricht sich größtenteils gegen eine Erhöhung der Hundesteuer aus.
Beschluss:
Dem Antrag auf Erhöhung der Hundesteuer wird stattgegeben.