Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Dritter Bürgermeister Horst Hofmann erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Würzburg (ZFB 1) hat mit Mail vom 22.09.2021 mitgeteilt, dass zur Umsiedlung der im Baubereich heimischen Zauneidechse Ausgleichsflächen benötigt werden. Seitens des Landratsamtes (Bereich Landschaftspflege und Umweltschutz) werden hierzu drei Flächen des Marktes Neubrunn als sinnvoll erachtet. Dies sind Teilflächen der Fl. Nr. 4884, 4887 und ein Streifen des Grundstücks Fl. Nr.6470 der Gemarkung Neubrunn (schraffierte Flächen in der Anlage). Diese Flächen sind Flächen des Marktes Neubrunn, welche mit Buschwerk bewachsen sind. Die Flächen liegen direkt an der Einmündung der Zufahrt zur Tennisanlage. Bauplanungsrechtlich sind diese Flächen bisher nicht belegt. Es wird vorgeschlagen, diese Flächen als Ausgleichsflächen für die Thematik Zauneidechse zur Verfügung zu stellen. Inwieweit diese Zurverfügungstellung grundbuchrechtlich durch einen entsprechenden belastenden Eintrag gesichert werden müsste, ist derzeit noch nicht abschließend geprüft. Grundsätzlich wären die Grundstücke durch den Markt Neubrunn weiterhin nutzbar.

 

Die Ausgleichsflächen werden befürwortet. Jedoch muss zum einen die Zufahrt zur Tennisanlage freigehalten werden sowie ein Grundstücksstreifen am Fahrbahnrand für Mulcharbeiten verbleiben.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stellt im Rahmen des Ausbaus der WÜ 11, Neubrunn Richtung Gemarkungsgrenze, Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 6470, 4884 und 4887 als Ausgleichsflächen für die Zauneidechse zur Verfügung. Neben den Fahrbahnen muss ein Mulchstreifen bestehen bleiben, ebenso muss es weiterhin möglich sein, Beschilderungen auf diesen Flächen aufzustellen.