Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Seitens des Staatlichen Bauamt Würzburg wird mit Schreiben vom 20.09.2021 ein Antrag auf Grabungserlaubnis nach dem Denkmalrecht gestellt. Dieser ist notwendig, da die WÜ 11 im Ausbaubereich über ein Bodendenkmal führt. Das Bodendenkmal ist in der Denkmalliste unter D-6-6223-0045 geführt und ist eine Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. Die Siedlung liegt auf der Höhe des Grundstücks Fl. Nr. 4408 der Gemarkung Neubrunn. Der Markt Neubrunn hat im Rahmen der Erteilung der Grabungserlaubnis eine Stellungnahme abzugeben. Es sind keine Tatbestände ersichtlich, die einer Erlaubniszustimmung seitens des Marktes Neubrunn im Wege stünden.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt der Erteilung der Grabungserlaubnis zu.