Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Kirchenberg wurde eine Speedpipe verlegt. Diese wurde in Vorwegnahme eines späteren Breitbandausbaus bei der Erschließungsmaßnahme mit verlegt. Die Speedpipe ist nicht Teil der notwendigen Erschließung des Gebietes, es wurde für die Erschließung ein Kupferkabel verlegt. Es wird daher vorgeschlagen, die Kosten der Speedpipe in den Haushalt 2021 des Marktes Neubrunn zu verbuchen und diese aus der externen Kostenausweisung der Erschließungsmaßnahme auszulösen.


Beschluss:

 

Es erfolgt im Haushalt 2021 eine Kostentragung der Speedpipe, welche im Zuge der Erschließung des Baugebietes Kirchenberg verlegt wurde. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.