Sitzung: 17.11.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2021 wurde entschieden, dass eine Teilfläche der öffentlichen Straße Keilsgasse, Fl. Nr. 259/1, Gemarkung Neubrunn, gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eingezogen werden soll.
Die beabsichtigte Einziehung wurde im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG (Bekanntmachung vom 02.08.2021, angeschlagen am 03.08.2021, abgenommen am 04.11.2021) bekannt gemacht. Einwände wurden in diesem Zeitraum nicht erhoben.
Es wird daher die nachfolgende Einziehung verfügt:
Keilsgasse,
Ortsstraße
Entwidmung einer Teilstrecke / Teilfläche der Ortstraße „Keilsgasse“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung.
Anfangspunkt: Stichabzweig abgehend von der Fl. Nr. 259/1 in Höhe der südlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 282/1 und 282, Gemarkung Neubrunn
Endpunkt: Ende des Stichweges an der Grundstückgrenze Fl. Nr. 282 der Gemarkung Neubrunn
Länge: 12 m
Fl. Nr.: 2591/1 (Teilfläche); Gem. Neubrunn
Widmungsbeschränkungen: keine
Baulastträger: Markt Neubrunn
Die Verfügung wird durch die Verwaltung mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung
veröffentlicht und erlangt hernach Rechtskraft.
Beschluss:
Die Einziehung der Teilfläche der Straße Keilsgasse wird verfügt.