Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2021 wurde entschieden, dass eine Teilfläche der öffentlichen Straße Keilsgasse, Fl. Nr. 259/1, Gemarkung Neubrunn, gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eingezogen werden soll.

 

Die beabsichtigte Einziehung wurde im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG (Bekanntmachung vom 02.08.2021, angeschlagen am 03.08.2021, abgenommen am 04.11.2021) bekannt gemacht. Einwände wurden in diesem Zeitraum nicht erhoben.

 

Es wird daher die nachfolgende Einziehung verfügt:

 

Keilsgasse, Ortsstraße

Entwidmung einer Teilstrecke / Teilfläche der Ortstraße „Keilsgasse“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung.

 

Anfangspunkt:                         Stichabzweig abgehend von der Fl. Nr. 259/1 in Höhe der südlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 282/1 und 282, Gemarkung Neubrunn

Endpunkt:                                Ende des Stichweges an der Grundstückgrenze Fl. Nr. 282 der Gemarkung Neubrunn

Länge:                                     12 m

Fl. Nr.:                                     2591/1 (Teilfläche); Gem. Neubrunn

Widmungsbeschränkungen:   keine 

Baulastträger:                          Markt Neubrunn

 

Die Verfügung wird durch die Verwaltung mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung

veröffentlicht und erlangt hernach Rechtskraft.


Beschluss:

 

Die Einziehung der Teilfläche der Straße Keilsgasse wird verfügt.