Sitzung: 17.11.2021 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2021 wurde entschieden, dass Teilflächen der öffentlichen Straße Blumenweg, Fl. Nr. 84/2, Gemarkung Böttigheim, gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eingezogen werden sollen.
Die beabsichtigte Einziehung wurde im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG (Bekanntmachung vom 02.08.2021, angeschlagen am 03.08.2021, abgenommen am 04.11.2021) bekannt gemacht. Einwände wurden in dieser Zeit nicht erhoben.
Es wird daher die nachfolgende Einziehung verfügt:
Blumenweg, Ortsstraße
Entwidmung einer Teilstrecke / von Teilflächen der Ortstraße „Blumenweg“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung.
Anfangspunkt: östliche Grundstücksgrenze Fl. Nr. 67, Gemarkung Böttigheim
Endpunkt: westliche Grundstücksgrenze Fl. Nr. 95, Gemarkung Böttigheim,
Einmündung in die Straße Wertheimer Ring
Fl. Nrn.: 84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7 und 84/8, Gemarkung Böttigheim
Widmungsbeschränkung: keine
Baulastträger: Markt Neubrunn
Die Verfügung wird durch die Verwaltung mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung veröffentlicht und erlangt hernach Rechtskraft.
Beschluss:
Die Einziehung der Teilflächen der Straße Blumenweg wird verfügt.