Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2021 wurde entschieden, dass Teilflächen der öffentlichen Straße Blumenweg, Fl. Nr. 84/2, Gemarkung Böttigheim, gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eingezogen werden sollen.

 

Die beabsichtigte Einziehung wurde im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG (Bekanntmachung vom 02.08.2021, angeschlagen am 03.08.2021, abgenommen am 04.11.2021) bekannt gemacht. Einwände wurden in dieser Zeit nicht erhoben.

 

Es wird daher die nachfolgende Einziehung verfügt:

 

Blumenweg, Ortsstraße

Entwidmung einer Teilstrecke / von Teilflächen der Ortstraße „Blumenweg“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung.

 

Anfangspunkt:                         östliche Grundstücksgrenze Fl. Nr. 67, Gemarkung Böttigheim

Endpunkt:                                westliche Grundstücksgrenze Fl. Nr. 95, Gemarkung Böttigheim,

Einmündung in die Straße Wertheimer Ring

Fl. Nrn.:                                   84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7 und 84/8, Gemarkung Böttigheim

Widmungsbeschränkung:       keine

Baulastträger:                          Markt Neubrunn

 

Die Verfügung wird durch die Verwaltung mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung veröffentlicht und erlangt hernach Rechtskraft.


Beschluss:

 

Die Einziehung der Teilflächen der Straße Blumenweg wird verfügt.