Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen verschiedener Bauvorhaben zeigt sich immer wieder, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der heute üblichen Bauweise zu vermehrten Befreiungen führen. Ein aktuelles Bauvorhaben ist nicht umsetzbar, da die vorgegebene Höheneinstellung nicht erfüllbar ist und seitens der Baugenehmigungsbehörde eine Befreiung zu dieser Festsetzung nicht erteilt werden kann. Es wird angeregt, hier eine Überarbeitung der Festsetzungen durch eine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen, um es den Bauwilligen zu ermöglichen, ihre Vorstellungen vom Wohneigentum umzusetzen.

 

Da durch die Änderung der Festsetzung der Höhenvorgaben im Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus. Hierbei sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes insgesamt überprüft werden.


Beschluss:

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brennofen II werden überarbeitet. Hierzu wird ein Planungsbüro in einer weiteren Sitzung beauftragt.