Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 26.04.2021 wurde seitens des Marktes Neubrunn der Antrag auf die Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz zur Sanierung des Kreuzweges gestellt. Mit Datum 24.11.2021, eingegangen beim Markt Neubrunn am 25.11.2021, wurde die Erlaubnis seitens der unteren Denkmalschutzbehörde erteilt. Die Erlaubnis hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Nach Ablauf der vier Jahre verfällt die Erlaubnis. Dieser Umstand bedeutet, dass die Sanierung in den nächsten vier Jahren neben der bereits erteilten Erlaubnis für die Sanierung der Bildstöcke in Neubrunn umgesetzt werden muss. Für die Sanierung der Bildstöcke wurden bereits Förderanträge gestellt. Rückläufe fehlen teilweise noch.

 

Es wird nunmehr um Entscheidung gebeten, wann die für die Förderung notwendige Angebotseinholung erfolgen soll, bzw. in welchem Jahr die Umsetzung der Sanierung erfolgen soll.


Beschluss:

 

Die Sanierung des Kreuzweges Böttigheim ist in der Finanzplanung für das Jahr 2023 einzuplanen.