Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In verschiedenen Sitzungen hat sich das Gremium mit der Thematik Anschaffung eines Notstromaggregates zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung befasst. Es wurde dargelegt, dass ein Aggregat mit einer Dauerleistung von 20 KW, welches bei einem Stromausfall zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung benötigt würde Ausgaben rund 23.000 € netto bedingt. Der Betrieb des Aggregats über die Zapfwelle des Bulldogs ist nur schwer bis gar nicht realisierbar. Bei dieser Konstellation wäre der Bulldog für keine anderen Einsätze verfügbar, zudem müsste dann auch immer eine Person beim „Gespann“ sein, da der Bulldog nicht ohne Aufsicht laufen sollte.

 

Da die Förderung für die Wasserversorgung und deren Notbetrieb erfolgt, kann das Aggregat grundsätzlich nur für den Zweck der Förderung eingesetzt werden.

 

Inwieweit sich die Ausgaben bei einer Ausschreibung der Beschaffung verändern werden, wäre abzuwarten.

 

Es wird darum gebeten, zu entscheiden, inwieweit ein Notstromaggregat beschafft werden soll.


Beschluss:

 

Auf das Konjunkturpaket Wasserversorgung wird verzichtet.