Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Datum 22.11.2021 legte die Bauherrenschaft einen Bauantrag zur Errichtung einer Garage, KFZ-Stellplätze, Geländemodellierung, Wintergarten und Terrasse vor. Das Bauvorhaben ist nach dem Bebauungsplan Kirchenberg zu beurteilen. Nach diesem sind auf dem Grundstück 3 Stellplätze nachzuweisen. Aus den Planunterlagen sind eine Garage mit 4 Metern und ein Stellplatz mit 3 Metern ersichtlich. Somit sind auf dem Gelände zwei Stellplätze nachgewiesen. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes ist ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Das Pultdach des Wintergartens müsste gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes mindestens 10 Grad Neigung aufweisen. Aus den Planunterlagen ist dies nur bedingt herausmessbar. Sollte die Mindestdachneigung nicht erreicht werden, müsste noch ein Befreiungs- / Abweichungsantrag gestellt werden. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Antrag unter den Prämissen der Bereinigung des fehlenden Stellplatzes, dem Nachweis der ordnungsgemäßen Dachneigung des Wintergartens, bzw. der Nachreichung entsprechender Anträge zuzustimmen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird unter der Prämisse der Nachweisung eines dritten Stellplatzes und der ordnungsgemäßen Ausführung der Dachneigung des Wintergartens das gemeindliche Einvernehmen erteilt.