Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 26.11.2021, eingegangen am 27.11.2021 beim Markt Neubrunn, wird für das bestehende Wohnhaus auf Fl. Nr. 3143/2 der Gemarkung Neubrunn der Ausbau des Dachgeschosses und die Errichtung einer Gaube beantragt.

 

Für die Beurteilung des Bauvorhabens ist der Bebauungsplan „Erweiterung nördlich der Wenkheimer Straße“ zu Grund zu legen.

 

Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Vorgabe der Zahl der Geschosse notwendig. Der Bebauungsplan legt U + 1 fest. Das Anwesen weist bereits die zwei zulässigen Geschosse auf. Durch den Ausbau des Dachgeschosses erfolgt die Ausweisung eines dritten Geschosses. Für diese wird eine Befreiung benötigt. Durch den Ausbau des Dachgeschosses erfolgt eine Nachverdichtung im Gebiet und damit die Vermeidung eines weiteren Flächenverbrauches.

 

Durch den Ausbau des Dachgeschosses ergibt sich zudem eine Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von max. 0,4. Mit dem Ausbau betrüge diese 0,78.

 

Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

 

Unter dem Gesichtspunkt der allg. angestrebten Nachverdichtung und dem Gesichtspunkt der Schonung der Flächenressourcen wird vorgeschlagen, dem Bauantrag unter der Bewilligung der beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung einer Gaube wird unter Bewilligung der beantragten Befreiungen zur Geschossigkeit und der zulässigen Geschossflächenzahl das gemeindliche Einvernehmen erteilt.