Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wurden im April 2021 Förderanträge für die Sanierung der Bildstöcke in Neubrunn gestellt.

 

Der Bezirk Unterfranken hat mit Datum 26.05.2021 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Seitens der Bayerischen Landesstiftung wurde mit Schreiben vom 18.05.2021 mitgeteilt, dass eine Förderung nicht möglich ist, da die Mindestzuschusshöhe nicht erreicht wird = Gesamtausgaben für die Maßnahme sind zu gering.

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erteilte mit Schreiben vom 06.12.2021 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.

 

Es würden jetzt alle Zusagen vorliegen, um mit der Maßnahme zu beginnen. Der vorzeitige Baubeginn bedingt, dass der Markt Neubrunn in Vorleistung geht, ohne zu wissen, ob die Maßnahme schlussendlich gefördert wird. Das Finanzierungsrisiko trägt somit vollumfänglich der Markt Neubrunn.

 

Es ist zu entscheiden, ob, wann und mit welcher Sanierung begonnen werden soll.

 

Der Gemeinderat kommt zu dem Schluss, dass im Haushaltsjahr 2022 die Bildstöcke am Wegkreuz und in der Hauptstraße saniert werden sollen.

Die Bildstöcke in der Keilsgasse und am Böttigheimer Weg sollen 2024 saniert werden.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn nimmt die Zusagen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn an. Die Sanierung erfolgt für zwei Bildstöcke im Haushaltsjahr 2022 und die zwei weiteren im Haushaltsjahr 2024.