Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beim vorliegenden Antrag / Unterschriftenliste „Kein Buslinienverkehr im Wertheimer Ring“

„Stopp / Abschaffung der Befahrung des gesamten Wertheimer Rings in Böttigheim durch Busse / Buslinienverkehr und auch künftig keine weitere Befahrung oder Nutzung dieser Straße durch Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder dergleichen.“, handelt es sich um einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO ist über dessen Zulässigkeit durch den Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung, zu entscheiden. Der Antrag ging beim Markt Neubrunn am 23.11.2021 ein.

 

Die Zulassung des Bürgerbegehrens ersetzt in der Entscheidung, die sich aus dem Bürgerentscheid ergibt, die Beschlussfassung des Gemeinderates. Der Bürgerentscheid führt keine Entscheidung des Gemeinderates herbei oder führt dazu, dass sich dieser mit der Thematik befasst.

 

Die Prüfung der formellen und materielle Vorgaben ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird nachgereicht.


Beschluss:

 

Der Antrag auf Bürgerbegehren „Kein Buslinienverkehr im Wertheimer Ring“ entspricht nicht den Vorgaben des Art 18 a GO. Der Antrag wird daher nicht zugelassen.