Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Antragsschreiben gliedert die Anliegen der Anwohner in drei Antragsteile

 

1. „Antrag an den Gemeinderat und die Gemeinderätinnen der Gemeinde Neubrunn mit Ortsteil Böttigheim für die Abschaffung / den Stopp der Befahrung des gesamten Wertheimer Ring in Böttigheim durch Busse / den Buslinienverkehr und auch künftig keine weitere Befahrung oder Nutzung dieser Straße durch Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder dergleichen.“

 

2. „Antrag auf zusätzliche Beschilderung für den Wertheimer Ring zu Beginn und am Ende der Straße „Anlieger frei“.“

 

3. „Antrag auf notwendige Beschilderung der Alternativstrecke für die Busbefahrung in der Kreuzbergstraße und dem Wenkheimer Weg in Böttigheim. Falls notwendig, noch zusätzlich der Antrag auf Umwidmung oder Umstufung, Art. 7 BayStr. WG, speziell auf eine Aufstufung aufgrund des öffentlichen Wohls, der nur für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung ausgewiesenen Straßen (= öffentlicher Feldweg), Art. 54, 54 a, 58 BayStr. WG, dieser Alternativstrecke inklusive des Querstücks zwischen Kreuzbergstraße und Wenkheimer Weg in eine Gemeindestraße, Art. 46, 47 BayStrWG.“.

 

Beim vorliegenden Schreiben handelt es sich um einen Antrag an den Gemeinderat, damit sich dieser mit den im Schreiben aufgeworfenen Themen befasst. Das Schreiben stellt keinen Bürgerantrag nach Art. 18b GO dar. Wie bei einem Bürgerbegehren setzt dieser die Einhaltung bestimmte formeller und materieller Vorgaben voraus. (z.B. Unterschriftenlisten, 1.v.H. der Gemeindeeinwohner müssen den Bürgerantrag unterschreiben, siehe Art. 18 b Abs. 3 GO usw.). Dem Schreiben lässt sich nicht entnehmen, dass damit ein Bürgerantrag nach Art. 18 b GO gestellt werden soll, auch wenn auf Seite 6 von einer Petition geschrieben wird. Eine Unterschriftsliste für einen Bürgerantrag wurde mit dem Schreiben nicht eingereicht.

 

Das Schreiben enthält die drei aufgeführten Anträge an den Gemeinderat.

 

Zu 1.

 

Es wird beantragt, dass die Buslinie zukünftig nicht mehr und eigentlich auch nie mehr über den Wertheimer Ring ausgewiesen wird. Begründet wird dies mit der hohen Frequentierung der Straße durch die Busse und die damit einhergehende Lärmentwicklung und Erschütterung der Fahrbahn, welche sich dann auf die angrenzenden Anwesen überträgt. Seitens der Antragsteller wird vermutet, dass die Busfahrer im Wertheimer Ring schneller fahren, um dann an der Haltestelle noch eine Pause machen zu können. Hinsichtlich des zu schnellen Fahrens wird auf die Auswertung der verdeckten Messung verwiesen, welche in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.02.2021 vorgestellt wurde und über den Zeitraum vom 21.01.2021 bis 31.01.2021 erfolgte. Es wird hierzu angemerkt, dass leidglich 6 Busse, welche in diesem Zeitraum die Strecke befahren haben, mit einer erhöhten Geschwindigkeit gemessen wurden und diese lag zudem noch im nicht zu ahndenden Bereich. Keiner der Busse fuhr schneller als 37 km/h. Eine Beeinträchtigung der Anwohner durch die Busse kann zweifelsohne dennoch gegeben sein und sollte auch bei der Entscheidung eine entsprechende Berücksichtigung finden. Die Möglichkeiten der Verlagerung der Buslinien wurde in diversen Sitzungen und Vororteinsichten durch das Gremium bereits mehrfach behandelt. Der Marktplatz wurde seinerzeit in der heutigen Form ausgebaut und die barrierefreie Bushaltestelle an die Frankenlandstraße verlegt. Dieser Umbau wird nunmehr als Fehlentscheidung empfunden, da die Busse seither nicht mehr über den Marktplatz fahren.

Durch die Errichtung der barrierefreien Bushaltestelle in der Gegenrichtung wurde die Fahrroute der Busse entsprechend verfestigt. Es wird nunmehr ausgeführt, dass die Dreiachser Busse das Pflaster des Marktplatzes nicht beschädigen würden, auch wird ausgeführt, dass keine Dreiachser-Busse im Fuhrpark der Busunternehmer gegeben sind und somit einer Befahrung des Marktplatzes nichts im Wege stünde. Hierzu wird der Vorsitzende in der Sitzung entsprechende Ausführungen tätigen.

Ebenso wird angeführt, dass ein Ausfahren der Busse lediglich durch einen einzigen Randstein im Bereich des barrierefreien Zugangs an der Bushaltestelle der gegenüberliegenden Seite scheitern würde.

Es wird zudem ausgeführt, dass bereits bei der Errichtung der barrierefreien Bushaltestelle bekannt war, dass die Eltern der Schulkinder zur Schulwegsicherheit die Haltestelle der Busse wieder am Marktplatz haben wollten.

Die Beschwerden der Anwohner fanden laut Darlegung aber kein Gehör und führten nicht zur Änderung der Situation.

Es wird daher nunmehr gefordert, dass die Busse über die Kreuzbergstraße und den Wertheimer Weg wieder zur Frankenlandstraße fahren. Die notwendigen Widmungsänderungen sehen die Antragsteller nicht als Hindernis, da diese Änderungen durch den Markt Neubrunn beschlossen und vorgenommen werden können. Auch wird ausgeführt, dass das Busunternehmen Dittrich, welches mit dem überwiegenden Teil der Fahrten betraut ist, gegen diese Fahrroute keine Einwände erhebt. Die weiteren zur Lösung der „Problematik“ vorgetragenen Punkte „Umbau des Marktplatzes“ und eine Anbindung von Werbach aus, können nach Vortrag der Antragsteller nicht in der notwendigen Schnelligkeit umgesetzt werden.

 

Der Vorsitzende wird in der Sitzung mündlich auf die mögliche Umsetzbarkeit der „gewünschten“ Fahrroute eingehen.

 

Auf Seite 6 des Antrages wird der Antrag als Bürgerantrag erhoben und deckt sich damit mit dem vorliegenden Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens (Unterschriftenliste). Hierzu wird auf Art 18 a GO und den Tagesordnungspunkt 10 verwiesen.

 

Eine Behandlung des Antrages als Bürgerantrag ist für diese Thematik nicht möglich, da die Unterschriftenliste eindeutig gemäß Darlegung und Begründung vor den Unterschriften für ein Bürgerbegehren nach Art. 18 a GO gelten soll. Für dieses haben die jeweiligen Personen unterschrieben. Es war für den jeweiligen Unterzeichner nicht ersichtlich, dass er neben dem Bürgerbegehren auch hilfsweise für einen Bürgerantrag unterzeichnet.

 

Zu Punkt 2:

 

Es wird beantragt, den Wertheimer Ring mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ zu versehen um den Ausweichverkehr einzudämmen. Es wird von den Antragsstellern ausgeführt, dass ein solches Schild auch in der Schulbrunnenstraße angebracht wäre. Dies entspricht so nicht ganz den tatsächlichen Verhältnissen. In der Schulbrunnenstraße ist die Durchfahrt für LKW gesperrt und keine Beschilderung der „Anwohner frei“ gegeben. Hier sind die Darstellungen im Schreiben der Antragsteller nicht korrekt. 

 

Zu Punkt 3

 

Ausschilderung der möglichen Alternativstrecke für die Busse über die Kreuzbergstraße und den Wertheimer Weg unter entsprechender Änderung der Widmung der Verkehrsflächen.

 

Dieser Antrag ist als Ergänzung zu Punkt 1 zu verstehen, da dieser Ausfluss einer Sperrung des Wertheimer Rings für den Busverkehr im Rahmen des ÖPNV wäre. Die Busse müssten eine andere Strecke fahren, um die Bushaltestellen andienen zu können. Für die geänderte Beschilderung und die Änderungen der straßenrechtlichen Widmungen wäre der Markt Neubrunn zuständig.

 

Der Gemeinderat hat sich ausführlich mit der Thematik befasst und verschiedene Varianten geprüft. Dieser kommt zu dem Schluss, dass keine Alternativen in Frage kommen.


Beschluss:

 

Der Antrag auf Abschaffung / Stopp der Befahrung des gesamten Wertheimer Rings in Böttigheim durch Busse / den Buslinienverkehr und auch künftig keine weitere Befahrung oder Nutzung dieser Straße durch Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder dergleichen, wird zur abschließenden Entscheidung in eine nächste GR- Sitzung vertagt, da die Verkehrsschau durch die Polizei abgewartet wird. Die weiteren Anträge 2) und 3) werden abgelehnt.