Sachverhalt:

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken informierte die Kommunen mit Schreiben vom 14.10.2021 über mögliche Fördermaßnahmen. Die bestehenden Vorschriften zum europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014- 2020 (ELER) wurden um 2 Jahre verlängert. Weiterhin wurde eine Wiederaufbaufond zur Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie (EURI) aufgelegt.

 

Zur kurzfristigen Umsetzung einzelner Infrastrukturmaßnahmen in Flur und Dorf stehen daher bayernweit rund 40 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können sog. „ländliche“ Infrastrukturmaßnahmen (Anbindung von Höfen und Weilern) und „Kleine Infrastrukturen“ gefördert werden.

 

„Kleine Infrastrukturen“ und „Gebäudemanagement im Dorf“

 

Gefördert werden können Investitionen in die dorfgerechte Gestaltung von Wegen, Straßen, Plätzen und Freiflächen inkl. Ausstattungselementen (z.B. Bänke, Brunnen usw.) sowie ökologische Maßnahmen. Auch der (Teil-) Abbruch von Bausubstanz für folgemaßnahmen der Innenentwicklung sowie die Entsiegelung brachgefallener Flächen werden gefördert.

 

Wichtige Auswahlkriterien sind z.B. die Bürgermitwirkung bei der Planung bzw. der Nutzen für Kinder, Jugendliche, Familien oder Senioren.

 

Maßgebend sind neben der Finanzkraft und der demographischen Entwicklung auch Beiträge zu Biodiversität, Wasserrückhalt und Klimaschutz.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich bayerische Gemeinden in ländlichen Gebieten. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das ALE Unterfranken. Anträge können nur während der Antragsfrist gestellt werden. Umgesetzt und durch Verwendungsnachweis abgerechnet sein müssen gemeldete Maßnahmen zwingend bis 31.12.2024. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich. 

 

Derzeit werden die Förderkriterien sowie die Vollzugshinweise für die Antragstellung durch das StMELF erarbeitet. Das bayernweite Auswahlverfahren wird voraussichtlich im ersten Vierteljahr 2022 erfolgen.

 

Antragsgrundlage ist eine vorliegende Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 der HOAI samt Kostenberechnung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 betragen und dürfen 1,5 Mio € nicht überschreiten. Der derzeitige Fördersatz beträgt derzeit 60 % und soll auf 80 % der förderfähigen Kosten angehoben werden.

 

Das ALE bittet darum, dass sich interessierte Kommunen mit Ihren Projekten entsprechend melden bzw. gemeldete Projekte konkretisieren. Es wäre hier zu überlegen, inwieweit das Projekt Hauptstraße, für welches bisher kein endgültiger Förderbescheid vorliegt, im Rahmen der Aufstockung des Programmes forciert werden sollte und in die neue Förderkulisse überführt werden soll. Auch das Projekt in der Ringstraße wäre grundsätzlich ein Projekt, welches unter die Förderungsvoraussetzungen fallen würde. Ggfs. müsste die reine Parkflächenerstellung hinsichtlich der Auswahlkriterien angepasst werden (z.B. Grüneinbringung, Sitzgelegenheiten, Schaffung eines Aufenthaltsbereiches mit Spielelement).

 

Es wird vorgeschlagen, für beide Projekte ein Planungsbüro hinzuzuziehen und beide Projekte beim ALE zunächst durch eine Interessenbekundung anzumelden und bei Bekanntgabe der Antragsfrist dann entsprechend einzureichen.

 

Der Gemeinderat diskutiert hierüber.

 

Der Gemeinderat schlägt vor, die Projekte in der Hauptstraße in Neubrunn, die Parkflächen-/Freiflächenschaffung in der Ringstraße / Im Gang sowie das „Streetsoccerfeld“ in Böttigheim. anzugehen.