Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Allianz Waldsassengau wird auch im Jahr 2022 ein Regionalbudget auflegen. In den Jahren 2020 und 2021 wurde der Markt Neubrunn jeweils mit zwei Projekten gefördert.

 

Der ILE-Zusammenschluss Waldsassengau im Würzburger Westen e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

 

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

 

-       der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grund-versorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäude-Leerständen,

-       der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,

-       der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,

-       der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

-       der demografischen Entwicklung sowie

-       der Digitalisierung

-       den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume

 

zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Nettogesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.

 

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

 

a)  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b)  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c)  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e)  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f)  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.

 

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

 

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Kriterien zur Projektauswahl:

 

Kriterium                    Bewertungsinhalt                                                                 Punkte

 

1                      Zielerreichung des ILEK (Konzept siehe Homepage der Allianz)          3

2                      Beitrag zur Innenentwicklung                                                                 3

3                      Beitrag zu Daseinsvorsorge und insbesondere soziale Teilhabe           3

4                      Bürgerbeteiligung                                                                                    3

5                      Bedeutung für die Region                                                                       2

6                      Innovativer Charakter                                                                             1

 

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

 

Die Förderanfrage / Fördermeldungen sind spätestens am 28.02.2022 abzugeben.

 

Die Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises) muss bis 01.10.2022 erfolgen.

 

Für die Fördermeldung sollte sich der Markt Neubrunn rechtzeitig mit einer möglichen Projektmeldung befassen. Die Ratsmitglieder wurden bereits gebeten, sich über mögliche Projekte Gedanken zu machen. Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2022 nur ein Projekt zu melden, nachdem in den letzten Jahren der Markt Neubrunn jeweils zwei Projekte gefördert bekommen hat.

 

Seitens der Verwaltung sind mögliche Projekte, wie folgt bekannt:

 

-       Trias Gebilde Naturschutzgebiet Böttigheim mit Erläuterungstafel

-       Waldlehrpfad

-       Baumallee mit Sonderbäumen / jeweils der Baum des Jahres

-       Permakultur Errichtung

 

Es wird darum gebeten, zu entscheiden, für welches Projekt die Kosten ermittelt werden sollen, um eine endgültige Förderantragsmeldung zu erstellen.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik und kommt zu dem Schluss, dass zum einen das Projekt „historische Tafeln“ in Neubrunn interessant wäre, zum anderen das Beachvolleyballfeld in Böttigheim.


Beschluss:

 

Die beiden Projekte „Historische Tafeln in Neubrunn“ und „Beachvolleyballfeld“ in Böttigheim werden in Angriff genommen und als Fördermaßnahmen eingereicht.