Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sieht vor, dass Erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind.

 

Die höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken unterstützt die Kommunen bei der Steuerung von großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA). Hierzu wurde eigens eine Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger entwickelt. Diese zeigt aus regionaler Perspektive verträgliche Standorte für FF-PVA.

 

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/ergebniskarte_k.pdf

Diese Planungshilfe kann als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage möglichst frühzeitig im Rahmen kommunaler Planungen genutzt werden. Sie hilft bei der Bewertung einzelner Flächen und zeigt bei externen Anfragen schnell Realisierungschancen und Konfliktpotenziale auf. Sie stellt eine fachliche Empfehlung dar und legt keine Vorrang-, Vorbehalts- oder Ausschlussgebiete fest.

 

FF-PVA sind nicht baurechtlich privilegiert im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch. Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PVA ist daher grundsätzlich eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich.

 

Die Planungshilfe besteht aus einem erläuternden Text mit Kriterienkatalog sowie mehreren Karten. Diese Karten zeigen fachlich sortiert die einzelnen Kriterien (Fachkarte 1-4) und das Bewertungsergebnis (Ergebniskarte). Abrufbar unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/eigene_leistung/el_00774/index.html

 

Beim Markt Neubrunn werden immer wieder telefonische Anfragen gestellt, welche baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von FF-PVA notwendig sind. Konkrete schriftliche Anfragen bezogen auf ein konkretes Projekt waren bisher nicht gegeben. In einem persönlichen Gespräch zwischen dem Ersten Bürgermeister und einem bereits in der Region tätigen Investor, wurde dortigerseits großes Interesse an einem Projekt bekundet. Angesichts, des Umstandes, dass die Thematik immer intensiver diskutiert und in der Energiewende ein unabdingbares Standbein sein wird, wird es notwendig, dass sich der Markt Neubrunn positioniert, inwieweit eine Flächennutzungsplanänderung bzw. eine Bebauungsplanaufstellung für FF-PVA erfolgen sollen, bzw. solche unterstützt werden würde. 

 

Benötigt würden grundsätzlich zusammenhängende Flächen in einer Größe von ca. 10 ha in südgeneigter Hanglage. Idealerweise sollten die Flächen mit einer schlechten Bodenqualität versehen sein, um die landwirtschaftliche Nutzung von guten Bodenflächen nicht zu beeinträchtigen.

 

Um den Markt Neubrunn im Rahmen der Energiewende ggfs. weiter strategisch zur Gemeinde mit erneuerbarer Energienutzung zu entwickeln, wäre zu überlegen, inwieweit die Zulassung und Unterstützung der Ausweisung für Flächen für FF-PVA eine sinnvolle, wenn nicht notwendige Ergänzung zu den bestehenden Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen auf diversen Dachflächen erfolgt.

 

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass aktuell keine Freiflächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden sollen.


Beschluss:

 

Von der Ausweisung von Flächen für FF-PVA wird aktuell abgesehen.