Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministerium des Innern werden die im Zeitraum 2021 eingegangenen Spenden dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches –StGB) geschuldet und dient der Transparenz.

 

Die einzelnen Spenden wurden durch den Vorsitzenden vorgetragen.

 

Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu erkennen.


Beschluss:

 

Die Spenden werden, wie vorgetragen, angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.