Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In einer seiner letzten Sitzungen wurde das Gremium über die Auflegung eines Sonderförderprogrammes für Sirenen informiert. Seinerzeit lagen die ersten Eckdaten vor. Aufgrund dieser Eckdaten erfolgte der Beschluss, dass bei der Firma Leicht Funktechnik eine Kostenanfrage zur Prüfung der Notwendigkeiten und Möglichkeiten hinsichtlich der Sirenenstandorte und der Abdeckung der Alarmierungsbreite in Neubrunn und Böttigheim eingeholt wird.

 

Nachdem das Förderprogramm und die Richtlinien nunmehr seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration festgeschrieben wurden, können diese entsprechend mitgeteilt werden. Durch diese Mitteilung können nunmehr auch die Fragen, welche in einer Bürgerfragestunde zu dieser Thematik gestellt wurden, beantwortet werden.

 

Zweck der Förderung ist es, die Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen zu verbessern. Diese besitzen als Warnmittel in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Andere Warnmittel sind flankierend wichtig, haben aber den Nachteil, dass diese weggelegt oder abgeschaltet werden können. Wichtig ist ein Mix aller Warnmöglichkeiten, um die Bevölkerung zu erreichen. Zu diesem gehören auch die Sirenen, welche leider in den letzten Jahren als Warnmittel vernachlässigt wurden.

 

Das Förderprogramm wird mit Mitteln des Konjunkturpaktes der Bundesregierung 2020-2022 finanziert. Es ist aus diesem Grund zeitlich auf Maßnahmen befristet, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.12.2022 errichtet werden. Dies bedeutet, die Maßnahme muss bis zum 31.12.2022 beendet sein und die Anlage betriebsbereit.

 

Das Förderprogramm umfasst die Neuerrichtung von elektronischen Sirenen sowie Sirenensteuergeräten zum Zweck der Ansteuerung der Sirenen über das Digitalfunk BOS-Netz.

 

Gefördert werden:

-       Elektronische Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das Netz des Digitalfunk BOS angesteuert werden können und das gültige bayerische Nutzungskonzept „Alarmierung im Digitalfunk BOS“ erfüllen, einschließlich aller dazu notwendigen Anlagen und Installationen. Aufgrund der unterschiedlichen Arten der Anlagenmontage gibt es hierbei zwei unterschiedliche Förderbeträge, je nachdem, ob die Anlage auf einem grundständigen, freistehenden Mast montiert wird oder auf eine andere Art (Festbetragsförderung).

-       Sirenensteuerempfänger, welche über das Digitalfunk BOS–Netz angesteuert werden können und das gültige bayerische Nutzungskonzept Alarmierung im Digitalfunk BOS erfüllen (ein zusätzlich vorhandener ansteuerungsfähiger Anschluss über ein anderes Übertragungsnetz ist unschädlich), einschließlich des Anschlusses an die Sirenen-Steuertechnik einer neuen oder bereits in Betrieb befindlichen Sirenenanlage. Die gesamte Anlage muss den Anforderungen an die Förderung entsprechen (zu beachten sind die technischen Rahmenbedingungen der Förderung).

-       Förderfähig ist auch der Ersatz bereits bestehender Sirenenanlagen, wenn die neue Sirenenanlage den Förderbedingungen entspricht (zu beachten sind die technischen Rahmenbedingungen der Förderung).

-       Förderfähig sind auch Sirenen mit Sprachausgabe, sofern sie im Übrigen den Förderbedingungen entsprechen (zu beachten sind die technischen Rahmenbedingungen der Förderung).

 

Zuwendungsempfänger sind alle bayerischen Gemeinden.

Zuwendungsvoraussetzung ist, die Fördergegenstände müssen die in Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung – aufgeführten Kriterien erfüllen. Zusätzlich müssen die darüberhinausgehenden Anforderungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden erfüllt werden.

Die Anlagen müssen über Digitalfunk BOS ansteuerbar sein und hierüber an das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossen sein. Über den einmaligen Finanzierungsbeitrag hinausgehende Kosten, wie insbesondere Betriebs-, Wartungs- und sonstige Folgekosten, sind von der jeweiligen Kommune zu tragen.

 

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben, die notwendig sind, um elektronische Sirenenanlagen und Sirenensteuerempfänger, die den Förderbedingungen entsprechen (Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung), zu planen, zu beschaffen und zu errichten.

Förderhöhe: Gefördert werden die tatsächlichen Kosten, maximal bis zur Höhe des Festbetrages. Der Festbetrag richtet sich nach Anlage 2 – Höhe der Festbetragsförderung. Er hängt ab von der Art der errichteten Sirenenanlage (Typ A – Sirenen in Dach-/ Gebäudemontage; Typ B – Sirenen als freistehende Masterrichtung; Typ C – Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenensteuerungen). Maßgeblich ist hierbei der jeweils dort aufgeführte Gesamtbetrag.

 

 

Die Firma Leicht-Funktechnik hat den Bestand der Sirenen in Neubrunn überprüft und für das Rathaus Neubrunn mit zwei Sirenenstärken geplant. Durch eine stärkere Sirene am Rathaus könnte eventuell der Sirenenstandort an der Wenkheimer Straße entfallen. Da Neubrunn aber einen Hügel hat, könnte es sein, dass die Häuser hinter der Erhöhung durch die Sirene nicht erreicht werden. Es wird daher seitens der Firma Leicht-Funktechnik vorgeschlagen, um wirklich alle Anwesen zu erreichen, die beiden Sirenenstandorte aufrecht zu erhalten. Die Sirene auf dem Dach des Rathauses Neubrunn würde zukünftig gegen Norden ausgerichtet werden. Durch diese Änderung würden dann auch die Anwesen hinter der Erhöhung erreicht.

 

In Böttigheim reicht zur Abdeckung der Bebauung eine Sirene am derzeitigen Standort aus.

 

Der Förderantrag wurde aufgrund der zwischenzeitlichen Überzeichnung der Förderung bereits gestellt.

Letztlich müssen nun die Sirenenstandorte festgelegt werden.

 

Die Auswertung der Aufnahme wird kurz dargelegt.

 

 

In Böttigheim wird die Sirene wieder auf dem Rathausdach installiert.

Für Neubrunn wird vorgeschlagen, nur eine Sirene, ebenfalls wieder auf dem Rathausdach als verstärkte Variante zu installieren.


Beschluss:

 

In Böttigheim und in Neubrunn werden die Sirenen jeweils auf dem Rathausdach ersetzt.