Sachverhalt:

 

Am 11. November 2021 fand eine Begehung mit der Fachberaterin zu diversen Baumstandortsproblemen statt.

 

Es wurden die abgängigen Mehlbeeren am Bildstock im Hagweg begutachtet. Hier wird angenommen, dass eine Verdichtung des Bodens die Ursache der Wachstumsprobleme der Pflanzung ist. Es wäre hier bei einer Nachpflanzung darauf zu achten, dass die Bodenverdichtung gelockert wird, bzw. der Boden ausgetauscht wird.

 

Ebenfalls begutachtet wurde die Linde im Bereich Narzissenstraße 6. Hier wurde seitens des Anliegers beanstandet, dass der Baum klebrige Ausscheidungen produziert, welche sein Fahrzeug schädigen (Stellflächen sind in unmittelbarer Nähe). Nach Begutachtung handelt es sich bei der Linde um einen Baum, welcher im Jahr für ca. 6 – 8 Wochen durch den Honigtau von Blattläusen tropft. Der Honigtau kann Lackschäden verursachen. Eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ist nicht möglich. Es bleibt somit lediglich die Möglichkeit den Anlieger dazu anzuhalten, sein Fahrzeug in dieser besagten Absonderungszeit an anderer Stelle abzustellen oder den Baum zu entfernen und eine Ersatzbepflanzung z.B. durch eine Stadtbirne vorzunehmen.

 

Es ist zwar so, dass der Baum vor der Hauserrichtung stand und es bei entsprechender Rücksichtnahme eventuell möglich gewesen wäre, die Stellplätze an anderer Stelle zu errichten, es wird dennoch vorgeschlagen, einen Baumersatz durchzuführen, um möglicherweise vor weiteren Schadensersatzforderungen Dritter geschützt zu sein.

 

In der Keilsgasse wurde das Pflanzbeet an der Einmündung zur Ringstraße begutachtet. Mit dieser Stelle hatte sich bereits der Bauausschuss befasst und entschieden, dass der seitens der Nachbarschaft beanstandete Ahorn stehen bleiben soll. Es wurde aber auch darum gebeten, eine Aussage zum Wurzelwuchs und der möglichen Beeinträchtigung des Hauses durch selbigen prüfen zu lassen. Die Fachberaterin regt an, den Ahorn zu fällen. Zum einen steht dieser so nah am Haus, dass ein jährlicher Rückschnitt notwendig wird, welcher eine Entwicklung des Baumes nicht zuträglich ist. Zum anderen erdrückt der Ahorn den höherwertigen Speierling, welcher ebenfalls im Beet sitzt. Durch eine Rodung des Ahorns erhält der Speierling eine bessere Licht- und Nährstoffzufuhr hat sich besser entwickeln und einen charakteristischen Habitus ausbilden.

 

Es wird daher angeregt, den Beschluss des Bauausschusses aufzuheben und den Ahorn gemäß der Empfehlung zu fällen.

 

Abschließend wurde der Parkplatz am Kneippbecken begutachtet und angeregt, hier zwei Bäume zur Beschattung zu pflanzen. Es könnten nach Empfehlung ähnliche Bäume, wie für den Friedhof vorgeschlagen, gepflanzt werden. Es wäre aber auch möglich, dass Maulbeerbäume – Morus alba gesetzt werden. Dieser Baum wird 8 – 10 m hoch und 4 bis 6 m breit. Er ist wärmeliebend und trockenheitsverträglich. Er blüht im Mai / Juni recht unscheinbar und trägt ab Juli brombeerähnliche, essbare Früchte. Diese Pflanzung zusammen mit weiteren Beerenpflanzungen kombiniert, könnte neben dem Kneippbecken ein kleinerer Naschgarten entstehen.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik. Hierzu werden folgende Beschlüsse gefasst: