Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 07.03.2022 wird für das Anwesen eine Nutzungsänderung zum Dorfladen mit Café und Imbiss beantragt. Das Anwesen liegt im bebauten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Grundsätzlich ist ein Dorfladen mit Café und Imbiss im Gebiet zulässig. Die notwendigen Parkflächen werden im Hof des Anwesens auf eigenem Grund geschaffen.

Es werden Abweichungen von der BayBO beantragt. Eine Abweichung wird für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Dorfladen mit Café gestellt. Aufgrund des Alters des Gebäudes und der gegebenen Zuwegung wäre ein barrierefreier Zugang nur unter enormem finanziellem Aufwand möglich. Ein Zugang über den Eingang an der Frankenlandstraße ist aufgrund der Bausituation und der vor dem Anwesen befindlichen Bushaltestelle mit Hochborden nicht möglich. Ein barrierefreier Zugang wäre nur über eine lange Rampe oder einen Aufzug in der Kreuzbergstraße möglich. Für diese Zugangsmöglichkeit müsste der öffentliche Weg überbaut werden.

 

Die weitere Abweichung wird hinsichtlich der des Gesamtgebäudes und gesonderter Berechnungen beantragt. Der Antrag auf Abweichung ist bedingt durch den Umstand, dass für das Gebäude nur rudimentäre Planunterlagen gegeben sind. Der von den Umbaumaßnahmen betroffene Grundriss wurde durch den beauftragten Planer aufgenommen, von einer weiteren Aufnahme wurde abgesehen, da keine Eingriffe ins Tragwerk oder in die äußere Gestaltung erfolgen. Eine Gesamtdarstellung des Gebäudes mit allen Ansichten, Schnitten, Geschossen und Berechnungen wurde daher unterlassen.

 

Der Abweichung zur Errichtung eines barrierefreien Zugangs kann angesichts der gegebenen baulichen Situation zugestimmt werden. Von einer Überbauung des öffentlichen Weges sollte angesichts der gegebenen Enge in der Kreuzbergstraße abgesehen werden.

 

Auch der Abweichung von der Darstellung des Gesamtgebäudes und gesonderten Berechnungen kann zugestimmt werden.

 

Die Betriebsbeschreibung des Antragstellers ist beigefügt.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Etablierung eines Dorfladens für die Sicherstellung der Nahversorgung im Ortsteil Böttigheim wird ausdrücklich begrüßt.