Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 23.03.2022, eingegangen beim Markt Neubrunn am 31.03.2022, beantragen die Eigentümer die Errichtung einer Abstellhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 93 der Gemarkung Böttigheim. Die Abstellhalle wird in der Kubatur der zum Abriss beantragten Scheune errichtet. Das Bauvorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauten Ortsbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich ebenso, wie die ehemals vorhandene Scheune, in die Umgebungsbebauung ein.

 

Gemäß den Angaben im Antrag liegen die Zustimmungen der Nachbarn vor. Öffentliche Belange sind durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.