Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß Mitteilung vom 04.04.2022 beabsichtigt der Bauherr die Stellung einer Wärmepumpe als Außeneinheit.

Geplant ist die Stellung der Wärmepumpe im hinteren Bereich des Grundstücks hinter der Holzlege zum gemeindlichen Grünstreifen hin. Die Außeneinheit kommt aufgrund der gegebenen Ausnutzung des Grundstücks außerhalb der Baugrenze im 3 metrigen Grenzabstand zum Liegen. Gemäß Mitteilung des Bauamtes beim Landratsamt Würzburg bedarf es zur Stellung der Einheit die Übernahme der Anstandsflächen durch den Markt Neubrunn als Eigentümer des Grundstücks 3148/18 (Grünstreifen). Aufgrund des Umstandes, dass die Abstandsflächenübernahme den Grünstreifen betrifft und eine weitergehende Bebauung in diesem Bereich auch zukünftig nicht geplant ist, kann einer Abstandsflächenübernahme zugestimmt werden, um dem Bauherrn die Außenstellung der Wärmepumpeneinheit zu ermöglichen.


Beschluss:

 

Der notwendigen Abstandsflächenübernahme zur Errichtung einer Außenaufstellung einer Wärmepumpeneinheit wird zugestimmt.