Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 07.04.2022 stellte die Bauherrenschaft einen Antrag auf Neubau eines Carports mit Nebenraum und Erweiterung der vorhandenen Terrasse. Der Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht. Das Vorhaben wird daher seitens des Marktes Neubrunn zur Kenntnis genommen, aber nicht geprüft. Die Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplanes Kirchenberg liegt in der Verantwortung des Planers und des Bauherrn.

 

Das Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen.