Sachverhalt:

 

Gemäß der Beschlusslage vom 15.02.2022 wurde der Beschluss über die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Brennofen II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB bekannt gemacht. Der Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Brennofen II“ wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und die darin enthaltenen Änderungen und ggfs. weitere gewünschte Änderungen dann den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mitgeteilt. Zeitgleich wird die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und den weiteren Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Die angedachten Änderungen werden in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro vorgetragen. Die Änderungen dienen dazu, den Bebauungsplan insoweit „aufzufrischen“, dass er den heutigen Baugepflogenheiten gerecht wird. Hinsichtlich der angedachten Änderung der Zulässigkeit von Stellplätzen wird angemerkt, dass der Markt Neubrunn bisher die Aufstellfläche vor Garagen und Carports nicht als Stellplatz akzeptiert hat. Insoweit können durch diese Formulierung und Auslegung sog. gefangene Stellflächen entstehen, sollte von der bisherigen Linie im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bauflächen in Neubrunn und Böttigheim nicht abgewichen werden.

 

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Frau Rösler vom Ing.-Büro Auktor und übergibt ihr das Wort.

Sie erläutert die vorgesehenen Änderungspunkte zum Bebauungsplan.

 

Der Gemeinderat diskutiert über die Anzahl der Stellplätze sowie die Themen Flachdach und Zisterne.

Dies sollte wie im neuen Baugebiet Kirchenberg gehandhabt werden.

Für die Errichtung einer Zisterne soll lediglich ein Hinweis erfolgen.