Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In § 2 der 3. Änderung der Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn wurde einmal jährlich die kostenpflichtige Ablesung von Wasserzählern mit abgeschaltetem Sendemodul festgesetzt.

 

Ein Widerspruch zu dieser Regelung erfolgte bei Bekanntmachung der Satzung nicht.

 

Nach Einbau von Ultraschallwasserzählern mit abgeschaltetem Sendemodul gingen bzgl. der kostenpflichtigen Ablesung mehrere Beschwerden von betroffenen Bürgern bei der Verwaltung ein.

 

Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Ablesung durch den Eigentümer führte häufig zu versehentlichen Fehlablesungen und einem hohen Verwaltungsaufwand durch nicht gemeldete Ablesedaten.

 

Bei Ablesung durch unser Fachpersonal werden auch Fehlercodes bzw. Manipulationsversuche ausgelesen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die bestehende Regelung zu belassen.


Beschluss:

 

Die bestehende Regelung der Satzung wird belassen.