Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Würzburg (ZFB 1) hat mit Mail vom 27.04.2022 mitgeteilt, dass zur Maßnahme „Ausbau der Kreisstraße WÜ 11 zwischen Neubrunn und der Landkreisgrenze“ 30 Nistkästen an Bäumen angebracht werden müssen. Es handelt sich hierbei um eine Auflage des Naturschutzes aufgrund der für den Ausbau der Kreisstraße erforderlichen Baumfällungen. Die Nistkästen sollen als Ersatzquartier für Fledermäuse und Vögel dienen.

 

Ein Ortstermin des Staatlichen Bauamtes Würzburg und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Würzburg hat ergeben, dass diese Nistkästen an Bäumen auf den Grundstücken Fl.Nr. 3296, Fl.Nr. 1238 und Fl.Nr. 6470 in der Gemarkung Neubrunn, welche im Eigentum des Marktes Neubrunn stehen, angebracht werden könnten.

 

Bei den Grundstücken Fl.Nr. 3296 und Fl.Nr. 1238 handelt es sich um Wege. Hier werden die Nistkästen an den Bäumen eher unproblematisch sein. Beim Grundstück Fl.Nr. 6470 handelt es sich um eine Waldfläche. Eine ungehinderte Nutzung dieser Waldfläche muss weiterhin möglich sein.

 

Sollte der Markt Neubrunn mit dem Anbringen der Nistkästen einverstanden sein, wird die Erstellung einer entsprechenden Dienstbarkeit, die in das Grundbuch eingetragen werden soll, durch das Landratsamt veranlasst.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stellt im Rahmen des Ausbaus der WÜ 11 zwischen Neubrunn und der Landkreisgrenze die Grundstücke Fl. Nr. 3296, Fl. Nr. 1238 und Fl. Nr. 6470 zur Anbringung von Nistkästen, welche als Ersatzquartier für Fledermäuse und Vögel dienen, zur Verfügung. Eine Nutzungsbeeinträchtigung der Grundstücksflächen darf dem Markt Neubrunn nicht entstehen.

Der Eintragung einer Dienstbarkeit wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, eine entsprechende Dienstbarkeit zu unterzeichnen.