Sitzung: 03.05.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Landratsamt
Würzburg (ZFB 1) hat mit Mail vom 27.04.2022 mitgeteilt, dass zur Maßnahme „Ausbau
der Kreisstraße WÜ 11 zwischen Neubrunn und der Landkreisgrenze“ 30
Nistkästen an Bäumen angebracht werden müssen. Es handelt sich hierbei um eine
Auflage des Naturschutzes aufgrund der für den Ausbau der Kreisstraße
erforderlichen Baumfällungen. Die Nistkästen sollen als Ersatzquartier für
Fledermäuse und Vögel dienen.
Ein Ortstermin des
Staatlichen Bauamtes Würzburg und der Unteren Naturschutzbehörde des
Landratsamtes Würzburg hat ergeben, dass diese Nistkästen an Bäumen auf den
Grundstücken Fl.Nr. 3296, Fl.Nr. 1238 und Fl.Nr. 6470 in der Gemarkung
Neubrunn, welche im Eigentum des Marktes Neubrunn stehen, angebracht werden
könnten.
Bei den
Grundstücken Fl.Nr. 3296 und Fl.Nr. 1238 handelt es sich um Wege. Hier werden
die Nistkästen an den Bäumen eher unproblematisch sein. Beim Grundstück Fl.Nr.
6470 handelt es sich um eine Waldfläche. Eine ungehinderte Nutzung dieser
Waldfläche muss weiterhin möglich sein.
Sollte der Markt Neubrunn mit dem Anbringen der Nistkästen einverstanden sein, wird die Erstellung einer entsprechenden Dienstbarkeit, die in das Grundbuch eingetragen werden soll, durch das Landratsamt veranlasst.
Beschluss:
Der Markt Neubrunn stellt im Rahmen des Ausbaus der WÜ 11 zwischen Neubrunn und der Landkreisgrenze die Grundstücke Fl. Nr. 3296, Fl. Nr. 1238 und Fl. Nr. 6470 zur Anbringung von Nistkästen, welche als Ersatzquartier für Fledermäuse und Vögel dienen, zur Verfügung. Eine Nutzungsbeeinträchtigung der Grundstücksflächen darf dem Markt Neubrunn nicht entstehen.
Der Eintragung einer Dienstbarkeit wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, eine entsprechende Dienstbarkeit zu unterzeichnen.