Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Datum 02.05.2022 wurde eine Bauvoranfrage zur Erweiterung und Aufstockung eines bestehenden Nebengebäudes und Umnutzung zu einem Wohngebäude auf Fl. Nr. 661, Gemarkung Neubrunn, gestellt.

 

Das angedachte Bauvorhaben liegt im planerischen Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

 

Es ist bekannt, dass sich im rückwärtigen Bereich des Anwesens ein Gewerbegebiet anschließt, in welchem sich zukünftig auch das gemeindliche Feuerwehrhaus befinden wird. Es ist daher mit erhöhten Immissionen zu rechnen.

 

Die Erschließung ist über die angrenzende „Ringstraße“ gesichert.

 

Seitens des Marktes Neubrunn wird grundsätzlich das sich Einfügen des Vorhabens gesehen.

 

Somit sind die Voraussetzungen für eine Bebauung grundsätzlich gegeben.


Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.