Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hat die Anfrage erhalten, ob nicht einer der drei Parkplätze am Lindenplatz in Böttigheim als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden kann.

 

Im Umfeld des Lindenplatzes wohnt eine Bürgerin, die stark gehbeeinträchtigt ist und auf Rollator, bzw. Rollstuhl angewiesen ist.

 

Es wäre eine Erleichterung, wenn wir das Parken im näheren Umfeld ihres Anwesens mit der Ausweisung eines entsprechenden Parkplatzes ermöglichen können.


Beschluss:

 

Der bestehende rechte Parkplatz der vorhandenen Parkflächen wird als Behindertenparkplatz ausgewiesen.