Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschluss:

 

Pro Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze und pro Grundstück mindestens 3 Stellplätze errichtet werden. Zur öffentlichen Verkehrsfläche hin müssen 5 Meter Abstand zur Garage eingehalten werden. Die Stellplatzfläche und Garagenzufahrten sind aus wasserdurchlässigen Materialien herzustellen.