Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Brennofen II“ vom 11.04.2022 unter Einarbeitung der vorgetragenen Änderungen und Anregungen und beschließt, dass für den Bebauungsplan die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird nur den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.

 

Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH durchzuführen.