Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 15.12.2021 wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Garage, KFZ-Stellplätze, Geländemodellierung, Wintergarten und Terrasse bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt im gültigen Bebauungsplan „Kirchenberg“.

 

Nun hat das Bauamt im Landratsamt Würzburg festgestellt, dass die in der Planung vorgesehene Höhe der Stützmauer von 2 m nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes, welcher eine maximale Höhe von 1,50 m vorgibt, übereinstimmt.

 

Das Bauamt hat den Bauherren vorgeschlagen, über die Gemeinde einen Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung einzureichen. Begründet wird die geplante Höhe der Stützmauer von 2 m damit, dass bei einer niedrigeren Mauerhöhe das Erdreich z. B. bei Regen, in das Nachbargrundstück abrutscht.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Es wird vorgeschlagen, der beantragten Befreiung zu zustimmen.


Beschluss:

 

Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.