Sitzung: 29.06.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt
begrüßt Bürgermeister Menig Frau Miriam Glanz vom Planungsbüro Glanz in
Leutershausen.
Mit Beschluss vom 07.02.2017
und erneut am 17.06.2020 wurde das Bauleitverfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans
des Markts Neubrunn initiiert.
Die im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wurden in der Sitzung vom 07.10.2020 abgewogen.
Der jetzt vorliegende Entwurf
des Planungsbüros Glanz in der Fassung vom 21.06.2022 wird zur Abstimmung im
Gemeinderat vorgestellt.
Wesentliche Punkte der
vorliegenden Planung sind:
·
Einarbeitung der
Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung entsprechend der
Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderats.
·
Geringfügige
Verschiebung des Standorts der Windkraftanlage um ca. 60 m nach Westen, so dass
die Fl.Nrn. 21605 bis 21625 und 21625/2 nicht mehr betroffen sind.
·
Festlegung der
Erschließung und Zufahrt mit Anbindung an die Bestandswege im Norden (Gemeinde
und Gemarkung Helmstadt).
Der Gemeinderat wird um
Billigung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung
vom 21.06.2022 gebeten.
Beschluss:
1. Den vorgestellten Unterlagen wird zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Darlegung sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats wird durchgeführt.