Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Menig Frau Miriam Glanz vom Planungsbüro Glanz in Leutershausen.

 

Mit Beschluss vom 07.02.2017 und erneut am 17.06.2020 wurde das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“ initiiert.

 

Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung vom 07.10.2020 abgewogen.

 

Der jetzt vorliegende Entwurf des Planungsbüros Glanz in der Fassung vom 21.06.2022 wird zur Abstimmung im Gemeinderat vorgestellt.

Wesentliche Punkte der vorliegenden Planung sind:

  • Einarbeitung der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung entsprechend der Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderats.
  • Geringfügige Verschiebung des Standorts der Windkraftanlage um ca. 60 m nach Westen, so dass die Fl.Nrn. 21605 bis 21625 und 21625/2 nicht mehr betroffen sind.
  • Festlegung der Erschließung und Zufahrt mit Anbindung an die Bestandswege im Norden (Gemeinde und Gemarkung Helmstadt).
  • Wegfall der ursprünglichen Ausgleichsfläche A 1 auf den Fl.Nrn 19226 bei der westlich liegenden Windenergieanlage WEA 2 (Flurlage „Luft“)
  • Zuordnung einer neuen Ausgleichsfläche A 1 auf Fl.Nr. 1609 der Gemarkung Böttigheim mit Aufforstung und Anlage einer Magerwiese.

 

Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2022 gebeten.


Beschluss:

 

1.         Den vorgestellten Unterlagen wird zugestimmt.

2.         Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Darlegung sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats wird durchgeführt.