Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10

Sachverhalt:

 

Bereits mit der Erschließung des Baugebietes „Turnhalle Süd“ wurde der „Triebsweg“ für den Durchgangsverkehr mit der entsprechenden Beschilderung VZ 250 und „Anlieger bis Holzplatz frei“ ab der Einmündung „Sportplatzsteige“ bis zur Einmündung in die Kreisstraße WÜ 59 gesperrt.

Die Sperrung funktioniert nicht, der Verkehr läuft ungehindert in diesem Bereich, wohl als Abkürzung zwischen Wenkheim und dem Ortsausgang Neubrunn, Richtung Helmstadt.

 

Mit der Erweiterung um das Baugebiet „Kirchenberg“ und somit der Erschließung der Flächen gegenüber des Hanges zum ehemaligen Holzlagerplatz ist die Fahrbahn im Bereich der Kurve unübersichtlich und verengt. Durch die weitere Bebauung ist auch ein Ausweichen in die unbebauten Flächen nicht mehr möglich.

 

Mit dem Einbau von 2 – 3 Sperrpfosten (für Feuerwehr und Rettungsdienst öffenbar) im Bereich des Fußweges aus dem Baugebiet „Kirchenberg“ und damit verbunden die Anbringung der zusätzlichen Beschilderung mit VZ 357 an der bestehenden Beschilderung könnte der Durchgangsverkehr eingestellt werden.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.

Da durch die vorhandene Beschilderung eine Durchfahrt bereits verboten ist, sollen nicht noch zusätzliche Maßnahmen erfolgen.

Sinnvoller ist es wohl, künftig Verkehrskontrollen durchzuführen.

 

Zunächst wird eine Geschwindigkeitsanzeige dort aufgestellt.


Beschluss:

 

Für eine dauerhafte Sperrung werden Absperrpfosten angebracht.