Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung vom 17.09.2020 wurde die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 320/12 in Böttigheim unter TOP 2 behandelt. Hier wurde u. a. zugestimmt, dass die Garage außerhalb der Baugrenze errichtet wird. Auf den Sachverhalt wird verwiesen.

 

Mittlerweile wurde das Nachbargrundstück verkauft und es wurde festgestellt, dass die Garage von den Höhen her nicht wie geplant errichtet wurde. Ebenso ist im Bebauungsplan geregelt, dass Fassadenverkleidungen aus Kunststoff und glänzendem Material unzulässig sind. Die Garage wurde mit Sandwich-Platten verkleidet. Zusätzlich wurden Stützmauern um das Grundstück errichtet. Aktuell ist das Bauamt des Landratsamtes in dieser Sache tätig.

 

Der Bauherr hat nun Gespräche mit den neuen Eigentümern des Nachbargrundstückes und mit dem Bauamt geführt. Die Fassade der Garage soll nun nachträglich verputzt und somit bezüglich der Fassadengestaltung dem Wohnhaus angepasst werden. Seitens des Bauamtes wurde signalisiert, dass man bei Zustimmung der Nachbarn und der Gemeinde wohl eine Baugenehmigung aussprechen würde.

 

Der Bauherr fragt nun vorab an, ob die Gemeinde den Ausnahmen / Befreiungen zustimmen würde.

 

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass den im Nachhinein vorgenommenen Änderungen nicht zugestimmt werden kann und somit den angefragten Befreiungen nicht stattgegeben werden kann.


Beschluss:

 

Den vorgenommenen Änderungen zu dem bereits genehmigten Bauantrag wird nicht zugestimmt.