Sitzung: 14.09.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 02.02.2022 hat sich der Marktgemeinderat bereits mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Entwurf vom 14.12.2021 befasst.
Es wurde einstimmig beschlossen:
Der Gemeinderat ist
mit der Änderung der Verordnung nicht einverstanden. Kleinen Kommunen sollte es
nicht noch weiter erschwert werden, sich durch neue Baugebiete nach außen hin
zu entwickeln, da unbebaute Grundstücke oft nicht zugänglich sind und es an
Instrumentarien fehlt, dagegen vorzugehen. Eine Entwicklung einer Gemeinde ist
wichtig, um die vorhandene Infrastruktur weiterhin zu erhalten.
Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des LEP wurde der Entwurf auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 02.08.2022 dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Landesplanungsbehörde beauftragt, dazu ein ergänzendes Beteiligungsverfahren nach Art. 16 Abs. 6 BayLplG durchzuführen.
Im Weiteren wird auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 02.08.2022 verwiesen.
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.
Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachen Änderungen in der Änderungsverordnung sowie deren Begründung möglich.
Der Synopse der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens kann entnommen werden:
Auf Seite 2, Zusammenfassung Beteiligungsverfahren:
Während sich viele
Verbände über die zu wenig verbindlichen neuen Regelungen zum Flächensparen
beklagten, kritisierten zahlreiche kleinere ländliche Gemeinden die neuen
Akzente als zu weitgehend und befürchteten daraus abgeleitet eine
Benachteiligung ihrer weiteren Siedlungs- und Gewerbeentwicklung. So würden
etwa die Anpassung beim Ziel der Innen- vor Außenentwicklung und verschiedene
neue Grundsätze für eine nachhaltige und ressourcenschonende
Siedlungsentwicklung (LEP-E 3.1 und 3.2) die kommunale Planungshoheit zu stark
einschränken. Um die Flächenneuinanspruchnahme deutlich und dauerhaft zu
reduzieren, gilt es mit der Teilfortschreibung des LEP einen bayernweit
verbindlichen Rahmen vorzugeben, der eine effiziente und nachhaltige
Flächennutzung fokussiert, innerhalb dessen aber auch weiterhin
Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind.
Auf Seite 17, zu Punkt 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung, heißt es dort weiter:
Während die geänderte
Festlegung von Verbänden (kommunaler Spitzenverband, Fach- und Umweltverbände,
Kammern) sowie von einigen Städten begrüßt wurde, forderten insbesondere
Planer-Fachverbände sowie RPV weitere Ergänzungen. Zahlreiche, vor allem
kleinere Gemeinden forderten, die bisherige Formulierung beizubehalten oder
sahen mit der Festlegung die Baulandentwicklung im ländlichen Raum erschwert.
Die Änderungen im Entwurf dienen vor dem Hintergrund von Rechtsprechungen, die
der Festlegung in der bisherigen Fassung den Zielcharakter absprechen,
lediglich der Wahrung des Status quo, weshalb auf diese nicht verzichtet werden
kann. Verschärfungen sind damit aber nicht verbunden. In der Begründung werden
die Anforderungen an die Planungen daher durch ergänzende Erläuterungen
klargestellt.
Der LEP-Entwurf Stand 02.08.2022 sieht nun u.a. vor (Änderungen rot markiert):
Zu Punkt 3.1.1 (B) Integrierte Siedlungsentwicklung (S. 63 folgende):
Organisches Wachstum ist in allen Gemeinden und
Gemeindeteilen bei entsprechendem Bedarf möglich.
[…]
Zu Punkt 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (66 folgende):
[…]
Ein geeignetes
Instrument zur systematischen Erfassung, zum Nachweis vorhandener und
verfügbarer Flächenpotenziale und zum Abgleich mit den ermittelten Bedarfen ist
z.B. ein kommunales Flächenmanagement. In diesem werden die
Entwicklungspotenziale vollständig erfasst, kontinuierlich aktualisiert und
laufend in notwendige Planungsverfahren eingespeist. Wesentliche Aspekte eines
kommunalen Flächenmanagements sind zudem mittel bis langfristige Strategien und
Maßnahmen für die Aktivierung der ermittelten Flächenpotenziale sowie der regelmäßige Versuch der
Kontaktaufnahme und soweit möglich die
Einbeziehung von Eigentümern.
Potenziale der
Innenentwicklung stehen dann nachweislich nicht zur Verfügung, wenn die
Gemeinde Strategien für deren Aktivierung entwickelt und umgesetzt hat, diese
Bemühungen jedoch erfolglos blieben oder Flächen im
Innenbereich für das Stadtklima, den Arten- und Naturschutz, zur Erholung
genutzt werden sollen oder sich als Entwicklungsfläche, beispielsweise für
vorhandene Betriebe, anbieten.
Hilfestellung zur Begründung eines Bedarfs an neuen
Siedlungsflächen im Außenbereich gibt die Auslegungshilfe “Anforderungen an die
Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der
landesplanerischen Überprüfung” des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.