Sitzung: 14.09.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Gemeinde Altertheim verfügt über einen
rechtskräftigen Bebauungsplan „Windpark Tannet“, der im Waldgebiet „Tannet“
drei Windenergieanlagen an vorgegebenen Standorten mit einer maximalen Höhe von
200 m ermöglicht.
Ein Investor möchte diese Anlagen nun realisieren,
allerdings abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan aufgrund des gewählten
Anlagentyps mit einer maximalen Höhe von 229,5 m und demzufolge an geringfügig
geänderten Standorten. Da diese Anlagen zwar innerhalb des Vorbehaltsgebiets WK
48(b) des Regionalplans der Region „Würzburg“ liegen, aber den nach Art. 82
Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m) zur
nächstgelegenen Wohnbebauung unterschreiten, ist die Änderung des
qualifizierten Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren erforderlich.
Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen
Sitzung am 18.07.2022 deshalb die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Altertheim mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom
18.07.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.
1 BauGB, Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, sowie der
anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 42 BayNatSchG beschlossen.
Die Gemeinde Altertheim möchte im Waldgebiet
„Tannet“ drei Windenergieanlage mit einer Höhe von 229,50 m zulassen, die den
nach Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m)
zur nächstgelegenen Siedlung unterschreiten. Gleichzeitig werden die geplanten
Standorte der Windenergieanlagen innerhalb des Waldgebietes auch verschoben.
Damit ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Windpark Tannet“ zu ändern.
Dies wiederum macht eine Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der
Grundstücke mit den Flurnummern 38, 795,16901, 15904, 16905, 16926, 16927,
16928, 16929 der Gemarkung Unteraltertheim sowie der Fl.Nr. 444 der Gemarkung
Oberaltertheim. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 5,38 ha. Die Größe
der vorgesehenen Sondergebiete Windkraftanlagen in der ursprünglichen
Darstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrug ca. 3,84 ha.
Für die neuen Standorte ist vorgesehen, auf den
drei, insgesamt 5,38 ha großen Teilflächen im Osten und Nordosten des
Waldgebietes „Tannet“, die im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise noch als
„Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt sind, diese als Sondergebiete für
Windkraftnutzung in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.
Dabei wird in den nicht mehr als Sondergebiete für
Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen die Darstellung zurückgenommen und diese
Flächen wieder als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.
Das Planungsbüro Glanz möchte den Markt Neubrunn
mit den beigefügten Unterlagen (Entwurf der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht) gemäß § 4 Abs.1 BauGB
von diesem Vorhaben im Auftrag der Gemeinde Altertheim unterrichten und
auffordern, mitzuteilen, ob durch diese Planung der Neubrunner Aufgabenbereich
bzw. die von Neubrunn wahrzunehmenden öffentlichen Belange berührt werden
können und welcher Umfang und Detaillierungsgrad ggf. der Untersuchung zugrunde
gelegt werden muss.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.