Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Altertheim verfügt über einen rechtskräftigen Bebauungsplan „Windpark Tannet“, der im Waldgebiet „Tannet“ drei Windenergieanlagen an vorgegebenen Standorten mit einer maximalen Höhe von 200 m ermöglicht.

 

Ein Investor möchte diese Anlagen nun realisieren, allerdings abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan aufgrund des gewählten Anlagentyps mit einer maximalen Höhe von 229,5 m und demzufolge an geringfügig geänderten Standorten. Da diese Anlagen zwar innerhalb des Vorbehaltsgebiets WK 48(b) des Regionalplans der Region „Würzburg“ liegen, aber den nach Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m) zur nächstgelegenen Wohnbebauung unterschreiten, ist die Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

 

Der Gemeinderat Altertheim hat in der öffentlichen Sitzung am 18.07.2022 deshalb die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altertheim mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.07.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 42 BayNatSchG beschlossen.

 

Die Gemeinde Altertheim möchte im Waldgebiet „Tannet“ drei Windenergieanlage mit einer Höhe von 229,50 m zulassen, die den nach Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstand der 10fachen Höhe (2.295 m) zur nächstgelegenen Siedlung unterschreiten. Gleichzeitig werden die geplanten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb des Waldgebietes auch verschoben. Damit ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Windpark Tannet“ zu ändern.

 

Dies wiederum macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

 

Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 38, 795,16901, 15904, 16905, 16926, 16927, 16928, 16929 der Gemarkung Unteraltertheim sowie der Fl.Nr. 444 der Gemarkung Oberaltertheim. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 5,38 ha. Die Größe der vorgesehenen Sondergebiete Windkraftanlagen in der ursprünglichen Darstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrug ca. 3,84 ha.

 

Für die neuen Standorte ist vorgesehen, auf den drei, insgesamt 5,38 ha großen Teilflächen im Osten und Nordosten des Waldgebietes „Tannet“, die im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise noch als „Fläche für Forstwirtschaft“ dargestellt sind, diese als Sondergebiete für Windkraftnutzung in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

 

Dabei wird in den nicht mehr als Sondergebiete für Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen die Darstellung zurückgenommen und diese Flächen wieder als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt.

 

Das Planungsbüro Glanz möchte den Markt Neubrunn mit den beigefügten Unterlagen (Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht) gemäß § 4 Abs.1 BauGB von diesem Vorhaben im Auftrag der Gemeinde Altertheim unterrichten und auffordern, mitzuteilen, ob durch diese Planung der Neubrunner Aufgabenbereich bzw. die von Neubrunn wahrzunehmenden öffentlichen Belange berührt werden können und welcher Umfang und Detaillierungsgrad ggf. der Untersuchung zugrunde gelegt werden muss.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.