Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Marktgemeinderat Helmstadt hat in seiner Sitzung vom 19.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Messingheilfeld“ des Marktes Helmstadt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3,3 ha; als Nutzungsart wird „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO festgelegt. Mit der Aufstellung des B-Plans soll die Voraussetzung für weiteren Wohnraum geschaffen werden.

 

Mit Beschluss vom 13.07.2022 hat der MGR Helmstadt die vom Büro Wegner, Veitshöchheim, erstellten Entwürfe des Bebauungsplans „Messingheilfeld“ mit Begründung (in der Fassung vom 13.07.2022) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.