Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Als Träger öffentlicher Belange ist der Markt Neubrunn aufgefordert, im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße WÜ 11, Flur-Nr. 2839 und 2839/3, Gemarkung und Markt Neubrunn, bezüglich Einleitung und Versickerung von Niederschlagswasser Stellung zu nehmen.

 

Forderungen, die bereits in einem Gesetz oder einer Verordnung enthalten sind oder die sich nicht auf den wasserrechtlich genehmigungspflichtigen Tatbestand beziehen, können in die Genehmigung nicht als Auflagen aufgenommen, jedoch als Hinweise beigefügt werden.

 

Die Antragsunterlagen standen dem Gemeinderat vor Sitzungsbeginn vollumfänglich zur Verfügung.

 


Beschluss:

 

Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.