Sitzung: 14.09.2022 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Als Träger öffentlicher Belange ist der Markt Neubrunn aufgefordert, im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße WÜ 11,
Flur-Nr. 2839 und 2839/3, Gemarkung und Markt Neubrunn, bezüglich Einleitung
und Versickerung von Niederschlagswasser Stellung zu nehmen.
Forderungen, die
bereits in einem Gesetz oder einer Verordnung enthalten sind oder die sich
nicht auf den wasserrechtlich genehmigungspflichtigen Tatbestand beziehen,
können in die Genehmigung nicht als Auflagen aufgenommen, jedoch als Hinweise beigefügt
werden.
Die Antragsunterlagen standen dem Gemeinderat vor Sitzungsbeginn
vollumfänglich zur Verfügung.
Beschluss:
Es werden keine Anregungen und Änderungsvorschläge vorgetragen.