Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft hat mit dem 27.07.2022 einen Bauantrag auf Nutzungsänderung „ehemalige Kindergartenfläche zu Verwaltungstrakt“ eingereicht.

Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht.

 

Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3. BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu.